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Kfz-Kennzeichen in Deutschland

In fast jedem Land der Welt sind Kraftfahrzeuge - kurz auch Kfz genannt - mit Kennzeichenschildern versehen, die den Fahrzeughalter sowie dessen vollständige Personalien mit dem jeweiligen Fahrzeug in Verbindung bringen. In manchen Ländern sind die Nummernschilder dabei beliebig gestaltbar, in anderen gibt es klare Vorgaben. Zu letzteren zählt auch Deutschland.

Die Kfz-Kennzeichen in Deutschland sind nach einem festgelegten System aufgebaut. So besteht jedes Kennzeichen aus dem Kürzel für den jeweiligen Stadtkreis beziehungsweise Zulassungsbezirk. Meist lässt sich so der Name der Stadt bereits anhand der Buchstaben am Anfang eines Kennzeichens ermitteln - auch für Personen, die ansonsten nicht weiter mit der Kennzeichen-Beschilderung vertraut sind. So steht HH zum Beispiel für die Hansestadt Hamburg und B für Berlin.

Auf den Buchstaben, die den Zulassungsbezirk kennzeichnen, in dem das Fahrzeug zugelassen wurde, folgen ein oder zwei weitere Buchstaben. Die Wahl der Buchstaben erfolgt dabei per Zufall und hat keine besondere Bedeutung am Kennzeichen, so dass damit sofort etwas abgelesen werden könnte. Diese Buchstaben lassen sich viele Fahrzeughalter aber nicht per Zufall auswählen, sondern sie entscheiden sich für ein sogenanntes Wunschkennzeichen. Hierbei kann sich der Fahrzeughalter für einen geringen Aufpreis von gut 10 Euro bei der Zulassungsstelle eine ihm gefällige Kombination an Buchstaben sowie den folgenden Ziffern auswählen. Voraussetzung ist allerdings, dass noch kein anderer Fahrzeugbesitzer dasselbe Wunschkennzeichen gewählt hat, da ein Kennzeichen immer nur einmalig vergeben wird. Die den Zulassungsbezirk kennzeichnenden Buchstaben sind allerdings nicht frei wählbar. Ein Wunschkennzeichen Hamburg beginnt also immer mit den Buchstaben HH und ein bei der Zulassungsstelle Berlin zugelassenes Fahrzeug wird auch in seinem Wunschkennzeichen anfangs immer ein B tragen.

Besonders beliebt bei den Wunschkennzeichen sind Kombinationen, die sich aus den Anfangsbuchstaben des Halters und dem Geburtsjahr zusammensetzen. Auch runde Zahlen oder Schnappszahlen werden häufig gewünscht. Durch das Wunschkenzeichen bekommt ein Kfz oft etwas mehr Persönlichkeit, da der Fahrzeughalter mit seinem Wunschkennzeichen etwas Besonderes in Verbindung bringt. Die Ziffern auf dem Kennzeichen sind ein- bis vierstellig. Dies richtet sich nach der Größe der Zulassungsbezirks, besser gesagt den Einwohnerzahlen des Zulassungsbezirks, in dem das Kfz zugelassen ist.

Neben den üblichen Kennzeichen für Privatpersonen gibt es noch diverse Nummernschilder für spezielle Anforderungen und Personengruppen. So sind die Kennzeichen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen zumeist grün. Farhzeugschilder, die nur für eine bestimmte Strecke zugelassen sind (z.B. für die Fahrt zur Zulassungsstelle) sind rot, umgangssprachlich werden sie daher als "Rote Nummernschilder" bezeichnet. Die Fahrzeuge der Bundeswehr haben kein Stadtkürzel, sondern beginnen mit einem "Y". Bei den Kennzeichen von Polizei und Grenzschutz folgen auf die Buchstaben des Zulassungsbezirks meist keine weiteren Buchstaben, sondern direkt eine vierstellige Zahl.

Obwohl ein Kennzeichen einmalig ist, können Privatpersonen keine Rückschlüsse auf den Halter ziehen, da eine Kennzeichen-Auskunft vorwiegend der Polizei vorbehalten ist. Diese hat die Möglichkeit, über die Kennzeichen-Kombination den Halter festzustellen und die Informationen zur Strafverfolgung oder - womit die meisten bereits Erfahrung gemacht haben dürften - für das Ausstellen von Strafzetteln für ein Parkverbotsvergehen zu nutzen.

26.07.2007 15:38:11 von meldebox
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