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Artikel » Auto & Verkehr Wechseln der Winterreifen |
Viele Deutsche verzichten auf den Wechsel von Sommer- zu Winterreifen, da sie die Arbeit und Zusatzkosten scheuen und bisher in Deutschland auch keine gesetzlich verankerte Winterreifenpflicht besteht. Zwar darf gemäß Straßenverkehrsordnung seit dem 01. Mai 2006 mit einem Bußgeld von 20€ bestraft werden, wer seine "Ausrüstung nicht den Wetterverhältnissen anpasst", was bei geschlossener Schneedecke auch auf 40€ plus einen Punkt in Flensburg aufgestockt werden kann, doch verwenden nach Angaben des ADAC nur ca. 55 Prozent der deutschen Autofahrer überhaupt regelmäßig Winterreifen. Die Versicherungen sehen das im Zweifelsfall nicht so locker und kommen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr für Schäden auf, die bei dem Gebrauch nicht jahreszeitgemäßer Reifen entstehen. Wer sich hier an die Faustregel "Winterreifen von Oktober bis Ostern" hält, kann nichts verkehrt machen, wenn berücksichtigt wird, dass sich diese auf das Fahrverhalten auswirken. Geringe Temperaturen allein machen das Aufziehen von Winterreifen noch nicht zwingend erforderlich, da entgegen der Behauptungen vieler Winterreifen-Hersteller Sommerreifen hier keine Defizite aufweisen. Doch bei Eis und Schnee sind Winterreifen mit ihren scharfkantigen Profillamellen vorbehaltlos zu empfehlen. Beim Aufziehen muss unbedingt die Laufrichtung beachtet werden, die auf beiden Seiten durch Pfeile markiert ist, sofern die Reifen laufrichtungsgebunden sind. Wird dies nicht beachtet, können die speziell geformten Profile ihre Funktion nicht erfüllen. Im Gegenteil, das Fahrzeug neigt dann besonders zum Rutschen. Bemerkbar macht sich der Fehler übrigens auch durch ein lauteres Abrollgeräusch.
| | | 21.11.2007 15:45:09 von |
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