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Ein zweites Auto versichern

Allgemeinhin haben viele Familien nicht nur ein, sondern zwei Autos. Insbesondere dann, wenn beide Partner berufstätig sind und vielleicht auch Kinder haben ist das der Fall. So stellt sich dann die Frage, wie kann man beide Autos günstig versichern?

Prinzipiell kann man bei der gleichen Versicherung, wo man schon seinen Erstwagen versichert hat, auch einen Zweitwagen versichern. Bei einer erstmaligen Versicherung eines Zweitwagens wird dieser fast immer mit der Schadenfreiheitsklasse ½ (einhalb) eingruppiert. Sollte das der Fall sein, dann spielt es eigentlich auch kaum noch eine Rolle bezüglich des Beitrages, ob man ihn als Zweitwagen mitversichert oder der andere Partner ihn als Erstwagen versichert. Denn auch er würde üblicherweise mit der SF Klasse ½ (einhalb) beginnen. Anders ist es bei jungen Fahranfängern, die nicht selten mit dem teuersten Schadenfreiheitsrabatt der SF-Klasse M (ca. 240%) Ihr Auto versichern sollen. Da noch von einem Rabatt zu reden ist mehr oder weniger geschmacklos. Da kostet die Versicherung für ein Jahr schnell mehr als möglicherweise das gebrauchte Fahrzeug im Anschaffungspreis gekostet hat. Als junger Mensch kann man das jedoch umgehen, indem man sein Fahrzeug mit der Zweitwagenregelung beispielsweise über die Mutter oder den Vater versichern lässt. Wie schon weiter oben erwähnt, beginnt hier der Einstieg bei der Schadenfreiheitsklasse ½ und liegt bei ca. 130 Prozent. Im Schnitt kostet dann für ein Jahr die KFZ Versicherung also nur noch rund die Hälfte von dem, als wenn man es selbst versichert hätte. Dadurch lässt sich also eine Menge Geld sparen. Unproblematisch ist es auch bei ordnungswidrigen Verkehrsverstößen, da diese immer auf den Fahrer entfallen, auch wenn zunächst der Fahrzeughalter behördlich angeschrieben wird. Der Fahrzeughalter muss immer noch angeben, ob er selbst gefahren ist oder es jemand anderes war. Nicht selten werden nun auch schon seit geraumer Zeit diese Angaben polizeilich geprüft, indem die Beweisfotos bei Geschwindigkeitsübertretungen mit den Fahrerangaben abgeglichen werden.

10.12.2007 17:42:47 von financer
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