Ab März 2007 treten zwei neue Verordnungen in Kraft, die vor allem für Fahrer und Fahrzeughalter betagter Fahrzeuge recht unangenehm werden könnten. Eine dieser neuen Verordnungen bezieht sich auf das rote 07-Kennzeichen. 07-Kennzeichen: Bei dem 07-Kennzeichen handelt es sich um ein Wechselkennzeichen für Liebhaber älterer Fahrzeuge. Wer mehr als einen Youngtimer oder Oldtimer sein eigen nennt, der konnte bisher, um nicht für jedes Fahrzeug eine eigene Zulassung beantragen zu müssen, ein rotes 07-Kennzeichen verwenden. Dies hat den Vorteil, dass der Fahrzeughalter nur ein einziges Wechselkennzeichen für seinen kleineren oder auch größeren Fuhrpark beantragen muss und dementsprechend günstig die Steuern und Versicherungen ausfallen.
An den Steuern hat sich auch nichts geändert, doch ab 1. März 2007 wird das 07-Kennzeichen nur noch für echte Oldtimer ausgegeben. Ein Fahrzeug zählt ab einem Mindestalter von 20 Jahren als Youngtimer und ab 30 Jahren als Oldtimer. All diejenigen, die bereits für ihre Youngtimer ein rotes 07-Kennzeichen verwenden, dürfen dies jedoch auch weiterhin.
Feinstaubplaketten: Die zweite neue Verordnung, welche ebenfalls ab März 2007 in Kraft tritt, beruht auf eine bereits vor sieben Jahren von der Europäischen Union erlassenen Richtlinie. Diese Richtlinie besagt, dass die Feinstaubbelastung der Luft nur an maximal 35 Tagen innerhalb eines Jahres den vorgeschriebenen Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschreiten darf. Da die Feinstaubbelastung vor allen in städtischen Ballungsräumen zuweilen deutlich über diesen Grenzwerten liegt, beschloss die Bundesregierung im vergangenem Jahr die Ausweisung von sogenannten Umweltzonen und die neue Plakettenverordnung.
Ab März 2007 dürfen dann nur noch Fahrzeuge in diesen ausgewiesenen Umweltzonen verkehren, die mit einer farbigen Feinstaubplakette versehen sind, wobei die Farbe der Feinstaubplakette deckungsgleich mit einer Farbe auf den Hinweisschildern sein muss, mit denen die Umweltzone ausgeschildert ist. Die Einstufung der Fahrzeuge erfolgt dabei nach der Abgasnorm Euro 1 bis 4. Ausgenommen hiervon sind zwei und dreirädrige Fahrzeuge und somit benötigen Motorräder keinerlei Plaketten.
Anders sieht dies hingegen bei Oldtimern aus, da diese mehrheitlich nur die Abgasnorm Euro 1 erreichen und somit Umweltzonen nicht passieren dürfen. Eine Ausnahmeregelung für Oldtimer gibt es bisher nicht, dies könnte jedoch noch ändern.