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Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure

Die Zahl der Anbieter der Berufshaftpflicht für technisch-wissenschaftliche Unternehmen geht zurück, zugleich haben sich die Beitragsforderungen bei den übrigen Versicherern in den letzten 10 Jahren annähernd vervierfacht.

Die wachsende Phantasie der Anspruchsteller gegen ihren Planer impliziert nicht allein weiterhin steigende Beiträge.

Den Versicherern fällt es zunehmend schwerer, sich in dieser Sparte wettbewerbsfähig aufzustellen, das know how bereitzustellen und gleichsam die Kosten im Griff zu haben. Schon jetzt ergeben sich je nach Gesellschaft über 100% Beitragsunterschiede für manchen Fachbereich.

Neben steigenden Schadenszahlungen ist bei Hochbauingenieuren eine steigende Nachfrage an weiteren Einschlüssen in der Haftpflichtdeckung zu verzeichnen. Waren es vor einigen Jahren vorwiegend SiGeKo und Sachverständigenleistung, werden nun neben der Energieberatung auch due-dilligence-Analysen, facility management und sogar die Mediation im Hochbau durchgeführt.

Andererseits muss jeder Ingenieur seine fixen Kosten sehr genau kalkulieren bei den Honorarumsätzen mag zwar der untere Kulminationspunkt durchlaufen sein, für den privaten Baubereich ist die Stagnation aber noch nicht überwunden. Immer mehr Ingenieure stellen daher zurecht ihre Versicherungsbeiträge schon vor der nächsten Beitragsanpassung auf dem Prüfstand.

Trotz Internet wird es für Versicherungskunden zukünftig nicht einfacher werden, den geeigneten Versicherungsschutz durch Vergleiche aus dem Markt zu filtern. Neben der Frage des Preis, muß er Stabilität und den Support des Versicherers bewerten.
Dennoch ist das Internet ein pragmatisches Mittel einen Versicherungsvergleich über entsprechende Spezialisten für freie Berufe abzurufen. Mittlerweise finden sich schon Vergleichsrechner im Netz, die alle wesentlichen Versicherungsarten für den Ingenieurberuf, angefangen von der Büroausfall-, Kranken- oder Honrarrechtsschutzversicherung abdecken. Es ist tatsächlich schon möglich, online einen Bagger oder andere, mobile Baugeräte zu versichern, wenn sie das Betriebsgeländer verlassen sollen und man dies bisher vergessen hatte.

10.10.2007 17:44:07 von Sascha Kopotsch
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