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BAFöG - Sozialleistungen in Deutschland

Die heutige Zeit ist nicht einfach. Studenten, denen es finanziell nicht möglich ist, ihr Studium zu finanzieren, sind in der Regel gezwungen neben dem Studium arbeiten zu gehen oder BAföG zu beantragen. Unter BAföG versteht man das Bundesausbildungsförderungsgesetz. Das BAföG ist aber nicht nur für Studenten, es ist außerdem auch für Schüler, die eine Ausbildung durchlaufen und von ihren Eltern nicht oder nur wenig unterstützt werden können. Das BAföG ist ähnlich wie das Arbeitslosengeld II dazu gedacht, dem Antragsteller eine Grundsicherung zu gewährleisten. Weiterhin soll die Chancengleichheit im Bildungswesen erhöht werden und Bildungsreserven in einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten sollen mobilisiert werden.

Anspruch auf BAföG haben alle Schüler allgemein bildender Schulen ab Klasse 10, sowie Studenten von Fachschulen, Berufsfachschulen, Akademien und Hochschulen. Neben deutschen Auszubildenden und Studenten werden mit dem BAföG unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Schüler und Studenten gefördert.

Das BAföG erfolgt in Form von Zuschüssen oder zinslosen Darlehen. Mit dem BAföG soll eine erste Ausbildung gefördert werden. Weiterhin werden auch Auslandsausbildungen unterstützt. Hierzu ist es nötig, dass das Studium mindestens ein Jahr im Inland gemacht wurde. Die Mindestdauer eines Auslandsstudiums beträgt ein Semester, der Regelfall liegt aber bei einem Jahr.

Schülern wird das BAföG als ein nicht zurückzuzahlender Zuschuss gewährt, bei Studenten dagegen werden die BAföG-Leistungen zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses staatliches Darlehen gewährt. Dieses Darlehen muss einkommensabhängig in vierteljährlichen Raten zurückgezahlt werden. Hat ein Student die Ausbildung besonders früh erfolgreich abgeschlossen und gehört bei zeitgerechtem Abschluss der Ausbildung zu den besten 30% der Jahrgangsabsolventen der Prüfung in seinem/ ihrem Studiengang, werden ihm/ ihr ein Teilerlass auf das zinslose staatliche Darlehen gewährt. Für den Fall, dass der Darlehensnehmer nach Abschluss seines Studiums kein hinreichendes Einkommen hat, wird er/ sie für einen befristeten Zeitraum von der Rückzahlung befreit.

24.02.2007 01:47:43 von Pikay
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