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Das Elterngeld

Seit dem 1. Januar 2007 haben Eltern durch eine neue gesetzliche Regelung die Möglichkeit, Ausfälle Ihres Einkommens besonders gering zu halten. Seit Anfang des Jahres gibt es das neue Elterngeld. Es gilt für alle ab diesem Tage geborenen Babys. Weitere Voraussetzungen sind, dass der Elternteil, der Elterngeld beantragt, seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, dass das Kind selbst erzogen und betreut wird, dass das Kind im Haushalt der Eltern lebt und dass keiner oder keiner vollen Erwerbstätigkeit nachgegangen wird.

Elterngeld
gibt es in Höhe von 67 % des bisherigen durchschnittlichen Einkommens. Maximal werden dabei 1.800 Euro gezahlt, mindestens 300 Euro. So kommen auch Erwerbslose in den Genuss des Elterngeldes, erhalten dann aber nur den Mindestbetrag. Für Geringverdiener (unter 1.000 monatlich) gibt es mehr als die 67 %.

Bei Mehrlingsgeburten (Zwillingen) wird das Elterngeld ganz normal für ein Kind berechnet, für das zweite, dritte etc. gibt es dann 300 Euro pauschal.

Wer bereits ein Kind zuhause hat, das unter 3 Jahren ist, oder zwei Kinder, die beide jünger als 6 Jahre sind, erhält noch einmal 10 % zu dem errechneten Elterngeld dazu, mindestens aber 75 Euro.

Elterngeld gibt es für maximal 14 Monate. Aber nur, wenn auch der Partner 2 Monate zu Hause bleibt, ansonsten gibt es 12 Monate Elterngeld. Alleinerziehende erhalten 14 Monate Elterngeld. Die Monate können von den Eltern frei aufgeteilt werden. Es kann entweder gleichzeitig oder nacheinander bezogen werden.
Auch kann der Bezugszeitraum verdoppelt werden. Dann gibt es nur die Hälfte, allerdings für die doppelte Anzahl an Monaten.
Das Mutterschaftsgeld, welches von der Krankenkasse und dem Arbeitgeber gezahlt wird, wird auf das Elterngeld voll angerechnet. Die Monate, in denen Mutterschaftsgeld gezahlt wird, gelten immer automatisch als Bezugsmonate für die Mutter. Damit bestehen rein faktisch nur 10 Monate (12 Monate) Anspruch auf Elterngeld.

Das Elterngeld wird auf andere Sozialleistungen wie Sozialhilfe oder Wohngeld nur mit dem Betrag als Einkommen angerechnet, der 300 Euro übersteigt.

Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, d. h. es wirkt sich auf den Steuersatz aus.

09.06.2007 13:46:57 von Lauther
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