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Steuern sparen bei der Kapitalanlage: Gibt es das noch?

Vorbei sind die Zeiten, in denen der Staat seinen Bürgern Steuergeschenke machte. Bei den gut betuchten Anlegern waren bis zum Jahr 2005 die so genannten Verlustzuweisungmodelle sehr beliebt. Geschlossene Fonds wie z. B. Flugzeugfonds, Medienfonds und Schiffsfonds bescherten dem Anleger gleich zu Beginn der Laufzeit horrende steuerliche Verluste (bis über 100% der Einlage), die er mit seinen anderen Kapitaleinkünften verrechnen konnte. Dadurch konnte der Anleger einiges an Steuern sparen und die Kapitalanlage finanzierte sich quasi fast von selbst durch die Steuerersparnis. Verständlicherweise sah man das in den Finanzministerien nicht gern, und so kam es 2005 so wie es kommen musste: Dem Steuersparen mit Verlustzuweisungsmodellen wurde ein Riegel vorgeschoben. Das heißt, die Verechnung von Verlusten aus diesen Kapitalanlagen mit anderen Einkünften wurde begrenzt.

Was gibt es heute für Alternativen, um steuerlich noch günstig wegzukommen. Zinseinnahmen müssen oberhalb der Freibeträge voll versteuert werden und Dividenden immerhin nach dem Halbeinkünfteverfahren. Sonder-Afas für Immobilien bzw. Immobilienfonds sind fast ausgestorben. Investitionen in regenerative Energien werden zwar staatlich gefördert, aber nicht steuerlich begünstigt. Aber es gibt noch eine Anlageform die immer noch steuerlich begünstigt wird: Die Schiffsbeteiligungen. Liefen geschlossene Schiffsfonds früher auch als Verlustzuweisungsmodelle, so haben sie sich heute zum Renditeorientieren Modell gewandt. Aufgrund der Tonnagebesteuerung, bei der die Steuern auf Erträge aus einer Schiffsbeteiligung nicht nach der tatsächlichen Gewinn-/Verlustsituation bemessen werden, sondern pauschal nach der Größe des Schiffs, kommen Kapitalanleger von Schiffsbeteiligungen steuerlich sehr sehr günstig weg. Je nach Schiff und erzielter Rendite liegt hier der relative Steueranteil nur im Bereich von ein bis zwei Prozent.

Voraussetzung für die Steuervergünstigung ist, dass der Kapitalanleger als Kommanditist einer Schiffsbeteiligungsgesellschaft beitritt, und diese Gesellschaft für eine Laufzeit von 10 Jahren zur Tonnagebesteuerung optiert hat. Die Tonnagebesteuerung ist nicht für alle Schiffe und Gesellschaften möglich. Hier gibt es bestimmte Voraussetzungen. Beispielsweise muss die Geschäftsführung und die Bereederung des Schiffes im Inland erfolgen und das Schiff muss im internationalen Handelsverkehr betrieben werden.

Anleger die sich für eine Schiffsbeteiligung interessieren, können von den Anbietern den so genannten Emissionsprospekt anfordern. Dort stehen alle wesentlichen Informationen (auch zur Besteuerung) zur Beteiligung zusammengefasst. Der Emissionsprospekt wird von der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) geprüft. Da Schiffsbeteiligungen jedoch komplexe Produkte sind und die Unterschiede zwischen den verschiedenen Angeboten sehr groß sind, sollte man sich zusätzlich von unabhängigen Fachleuten und gegebenenfalls auch von seinem Steuerberater beraten lassen.

24.06.2007 20:16:04 von brussin
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