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Das Girokonto

Unter Girokonto versteht man ein Bankkonto, welches die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ermöglicht. Geführt wird ein Girokonto von einer Bank, welche Zahlungsein- und Ausgänge zu Gunsten oder Lasten des Girokontos bucht. Der Sinn einer solchen Einrichtung besteht vor allem darin, für den Bankkunden Ein- und Auszahlungen sicherer und bequemer zu gestalten. Wurden in früheren Zeiten zum Beispiel Löhne bar in sog. Lohntüten ausbezahlt, so ist es heutzutage üblich Löhne, aber auch andere Zahlungen dem Empfänger auf das Girokonto zu überweisen. Der Inhaber eines solchen Kontos hat jederzeit mittels Barabhebungen, Bareinzahlungen, Überweisungen, Daueraufträgen oder Lastschriften Zugriff auf sein Geld. Die Aufträge können schriftlich, telefonisch oder online durchgeführt werden. Des Weiteren kann der Kontoinhaber auch mit Hilfe seiner Eurocheque-Karte, die er von seiner Bank erhält, an Geldautomaten Barabhebungen durchführen. Kontoauszüge können ebenfalls mit dieser Karte an den dafür vorgesehenen Automaten abgerufen werden. Kontoauszüge liefern eine gute Übersicht über die Abbuchungen, sowie Ein- und Auszahlungen. Die Banken sind verpflichtet, dem Kunden Kontoauszüge zukommen zu lassen.

Da ein Girokonto ein sog. Kontokorrentkonto ist, wird täglich ein Saldo ermittelt, der einer der beiden Parteien zusteht. Außerdem werden regelmäßig, meist vierteljährlich, vom Bankunternehmen Zinsen erhoben, die dann abgebucht werden. Vom überziehen des Kontos wird dann gesprochen, wenn das Guthaben für die Zahlungen nicht mehr ausreicht und deshalb mehr Geld als verfügbar ist benötigt wird. In solchen Fällen kann die Bank einen Kredit gewähren, den sog. Dispositionskredit. Die Höhe, sowie die Verzinsung und andere Details werden dabei vertraglich zwischen beiden Parteien festgelegt. Eine Kündigung des Kontos ist sowohl seitens des Kunden, als auch seitens des Kreditinstituts ohne Einhaltung einer Frist möglich.

12.07.2007 23:28:22 von Jojo
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