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Artikel » Geld & Finanzen Staatliche Bauspar-Zwischenfinanzierung |
Ein spezielles bundesweites Förderprogramm, mit dem vor allem Familien bei der Bildung von Wohneigentum geholfen werden soll, ist die Zinsverbilligung für Bauspar-Zwischenfinanzierungskredite. Diese Darlehen werden dann eingesetzt, wenn zwar ein Bausparvertrag abgeschlossen, das sich daraus ergebende Darlehen aber noch nicht zugeteilt ist. Die Zinsverbilligung aus öffentlichen Mitteln soll nun nicht ein zusätzlicher Anreiz sein, das Bauvorhaben trotz noch nicht zuteilungsreifem Bausparvertrag in Angriff zu nehmen. Diese Zinsverbilligungen können zum einen im Zusammenhang mit dem Neubau oder dem Kauf von neuen Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern in Anspruch genommen werden. Gewährt werden sie aber auch, wenn sie lediglich zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums eingesetzt werden. Deshalb kann mit ihnen auch die Finanzierung von Ausbau und Erweiterung bereits bestehender Ein- oder Zweifamilienhäuser vorgenommen werden. Auch der Bau neuer selbstgenutzter Eigentumswohnungen in bestehenden Gebäuden (z. B. bei Dachausbauten) ist förderungswürdig. Um in den Genuss einer Zinsverbilligung durch den Einsatz öffentlicher Mittel zu kommen, gelten folgende Bedingungen: Das Bauspardarlehen darf maximal 80000 Euro betragen. Für jedes Kind im Haushalt des Antragstellers darf die Darlehenssumme um 20000 Euro angehoben werden. Dementsprechend dürfte das Darlehen bei drei Kindern eine Höhe von 140000 Euro haben. Berücksichtigt werden können auch mehrere Bausparverträge, jedoch darf die Gesamtsumme der daraus resultierenden Darlehen die Höchstbeträge nicht überschreiten. Jeder Bausparvertrag, bei dem eine Zinsverbilligung für die Zwischenfinanzierung vorgenommen werden soll, muss mit mindestens einem Drittel der Bausparsumme angespart sein. Durch den Einsatz der Fördermittel senken sich die Zinsen für die Zwischenfinanzierung um 2,5 Prozent. Diese Zinssenkung gilt nur bis zur Zuteilung des Bausparvertrages, also bis zum Auslaufen der Zwischenfinanzierung. Höchstens wird der Zinskosten-Zuschuss jedoch für einen Zeitraum von vier Jahren gezahlt. Die erhaltenen Mittel müssen nicht zurückgezahlt werden. Auskünfte über die Zinsverbilligung für Zwischenkredite aus öffentlichen Mitteln erteilen alle Bausparkassen und Kreditinstitute, die auch die entsprechenden Anträge weiterleiten. Bei der Zuteilung der Mittel soll nach der Reihenfolge der Antragseingänge vorgegangen werden, sodass eine fristgerechte Bearbeitung gewährt wird und Kunden nicht einspruch erheben.
| | | 13.07.2007 11:36:51 von |
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