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Einkommenssteuer im Internet ausrechnen

Wer wissen will, wie viel Einkommenssteuer vom Verdienst abgezogen wird, kann dies schnell selbst im Internet ermitteln. Auch die Frage, ob eine bestimmte Lohnesteuerklasse im Gegensatz zu einer anderen eventuell günstiger ist, kann mit Hilfe von Einkommenssteuerrechnern im Internet berechnet werden. Diese Rechner stehen in der Regel kostenlos zur Verfügung.

Um die Einkommenssteuer zu berechnen, benötigt das jeweilige Programm allerdings einige Angaben. Hierzu zählt nicht nur der Bruttoverdienst, sondern auch eventuell erzielte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus selbständiger Arbeit und Kapitalvermögen.
Diese Summe bildet die Grundlage zur Berechnung der Einkommenssteuer. Allerdings hat jeder Steuerpflichtige das Recht, Aufwendungen abzuziehen. Hierzu gehören in erster Linie die Werbungskosten, also Kosten, die in Verbindung mit der Ausführung der Arbeit entstehen. Dazu gehören die Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit, Berufsbekleidung und eventuell entstandene Fortbildungskosten.

Weiterhin können Steuerpflichtige über den Sonderausgabenabzug Beiträge zur Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung sowie bereits gezahlte Kirchensteuer geltend machen.
Wurde all diese Angaben gemacht, wird der Einkommenssteuerrechner Einnahmen und abzugsfähige Ausgaben gegenrechnen und von dieser Summe die Einkommenssteuer berechnen. Diese liegt in Deutschland aktuell zwischen 15-48,5%.

Die Einkommenssteuer ist in Deutschland gestaffelt. So müssen Menschen mit einem höheren Verdienst also auch einen höheren Steuersatz bezahlen. Wer Arbeitnehmer ist, hat auf sein Einkommen natürlich bereits Lohnsteuer bezahlt. Diese wird bei der Berechnung der Einkommenssteuer berücksichtigt und führt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung mitunter zu einer Rückerstattung.

Für die Berechnung des exakten Einkommens ist es ebenfalls wichtig, dass Sie beim Einkommenssteuerrechner Angaben über ihren Familienstand machen. Der Grund hierfür liegt in den vorhandenen Freigrenzen. Aktuell sind Einkünfte bis zu einem Betrag von EUR 7.600 für Singles und EUR 15.300 bei Ehepaaren steuerfrei. Zudem werden bei Ehepaaren beide Verdienste zusammengerechnet, die Berechnung des Steuersatzes erfolgt nach der Splittingtabelle. Viele kostenlose Einkommenssteuerrechner im Internet sind sehr einfach aufgebaut und berücksichtigen Werbungskosten und Sonderausgaben nur geringfügig. Daher stellen die hier ermittelten Werte nur Richtwerte dar.

10.11.2007 09:20:22 von Enrico
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