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Artikel » Geld & Finanzen Kriterien zur Vergabe und Tilgung eines Ratenkredits |
Kreditinstitute vergeben im Rahmen des Privatkundengeschäfts einen Ratenkredit, der der Finanzierung oder des Erwerbs von Waren, Dienstleistungen oder Wohneigentum dienen. Um einen Kredit aufnehmen zu können muss der Kunde volljährig und im Besitz seiner geistigen Fähigkeiten sein. Ausserdem muss ein festes Arbeitsverhältnis und ein entsprechend regelmässiger Gehaltseingang nachgewiesen werden. Sind diese Vorraussetzungen erfüllt, erklärt man den Antragsteller für fähig und würdig einen Kredit aufzunehmen. Mit Hilfe einer Auskunft bei der Schutzgemeinschaft für Finanzdienstleistungen (Schufa) wird erfragt, inwieweit der Kunde in der Vergangenheit negativ aufgefallen ist. Sind z.B. Fälle von Kreditkartenmissbrauch vermerkt, kann die Vergabe des Ratenkredits u.U. nicht zustande kommen. Nach eingehender Prüfung der Vorraussetzungen und der Erfüllung der Kriterien seitens des Antragstellers, bewilligt die Bank die Vergabe des Kredites und verfasst den Vertrag. Dieser beinhaltet die Rechte und Pflichten der Vertragspartner sowie die Konditionen des Ratenkredits. Für die Inanspruchnahme des Kredits verlangt die Bank Zinsen, die sich am allgemeinen Marktzinsniveau orientieren. Die Rückzahlung des Kreditbetrags und der Zinsen erfolgt in fest vereinbarten monatlichen Raten über die Dauer der Laufzeit. Die Laufzeit beträgt für Ratenkredite zwischen 1.000€ und 50.000€ in der Regel nicht mehr als 72 Monate. Eine Ausnahme bilden Kredite im Rahmen einer Baufinanzierung, die bis zu 30 Jahre Laufzeit aufweisen können. Einige Banken verlangen zur Sicherung des Kredites die Verpfändung von Vermögenswerten wie z.B. Wertpapieren oder Sparguthaben. Sollte der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen oder wird er zahlungsunfähig kann die Bank das verpfändete Vermögen auflösen und zur Tilgung des Kredites nutzen. Auch ein Bürge kann zur Sicherung eines Kredites in Betracht gezogen werden.
| | | 14.11.2007 02:44:18 von |
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