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Elterngeld: Mehr Geld für berufstätige Eltern

Ab dem 01.01.2007 tritt das Elterngeld in Kraft und soll das bisherige Erziehungsgeld schrittweise ersetzen. Alle Eltern, deren Kinder nach dem 01.01.2007 geboren werden haben Anspruch darauf, sofern Sie Ihre berufliche Tätigkeit zum Zwecke der Kindeserziehung vorübergehend beenden oder diese auf eine Wochenstundenzahl von höchstens 30 reduzieren.
Werden die Kinder vor diesem Stichtag geboren, so besteht weiterhin ggf. nur Anspruch auf das Erziehungsgeld.

Das Elterngeld bemisst sich nach dem zuletzt bezogenen, durchschnittlichen Nettogehalt. Es beträgt 67 Prozent davon, wird aber mit höchstens 1.800 Euro monatlich gezahlt. Zusätzlich können die Eltern einen Geschwisterbonus erhalten, wenn mindestens zwei unter dreijährige Kinder oder mindestens drei unter sechsjährige Kinder zur Familie gehören. Der Geschwisterbonus beträgt zehn Prozent des ursprünglichen Elterngeldes, jedoch mindestens 75 Euro je Kind.

Damit Eltern mit geringem Einkommen nicht zusätzlich belastet werden, beinhaltet das Elterngeld auch eine Geringverdiener-Komponente, die es ermöglicht, das Elterngeld sogar in voller Höhe wie das letzte durchschnittliche Nettoeinkommen zu erhalten.

Da auch Bezieher von Sozialleistungen wie ALG I oder Hartz IV Anspruch auf das Elterngeld haben, nicht aber über eigenes Einkommen zur Berechnung verfügen, erhält dieser Personenkreis eine Pauschale von 300 Euro je berechtigtes Kind.

Der Höchstzeitraum für den Bezug von Elterngeld ist auf zwölf Monate festgesetzt, jedoch kann dieser sich auf 14 Monate erhöhen. Für den erhöhten Leistungsbezug muss jedoch die Voraussetzung erfüllt sein, dass sich beide Elternteile um die Erziehung ihrer Sprösslinge kümmern. Hierbei ist es unerheblich, wer sich wie lange um die Kinder kümmert. Auch eine Regelung von jeweils zwölf Monaten für ein Elternteil und jeweils zwei Monate für das andere Elternteil ist möglich.

Möchten die Eltern das Elterngeld länger beziehen, so lässt sich der Leistungszeitraum auf Antrag verdoppeln, in diesem Fall wird die Leistungsgesamtsumme auf den Zeitraum verteilt, so dass sich im Endergebnis kein Vorteil ergibt.

20.11.2006 14:48:41 von Pikay
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