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Private Altersvorsorge mit Vorsorgesparplänen

Für Kunden, die durch regelmäßige monatliche Sparzahlungen etwas für ihre private Altersvorsorge tun wollen, bietet eine Reihe von Banken und Sparkassen Vorsorgepläne oder Vorsorgesparpläne an. Typisch für diese Verträge sind lange Laufzeiten von meist acht bis 25 Jahren. Die Höhe der während dieses Zeitraums zu zahlenden Raten wird bei Vertragsabschluß vereinbart – 25 Euro müssen es in der Regel allerdings mindestens sein. Zusätzlich besteht häufig die Möglichkeit, eine "Dynamisierung", also eine laufende Ratenerhöhung um einen bestimmten Prozentsatz, zu vereinbaren. Damit soll der durch die laufende Inflation entstehende reale Wertverlust Ihrer Einzahlungen aufgefangen werden.

Die Vertragsgestaltung der Vorsorgesparpläne entspricht weitgehend den Bedingungen der Sondersparverträge. Viele Kreditinstitute bieten deshalb erst gar kein gesondertes Produkt "Vorsorgesparplan" an, sondern verweisen ihre Kunden auf die Langzeitvarianten der Bonussparverträge. Die Verzinsung der langfristigen Verträge setzt sich ebenfalls aus den Komponenten Grundzins und Bonus zusammen, wobei die Grundverzinsung meist variabel ist. Der Bonus oder die Grundverzinsung erhöhen sich wiederum mit zunehmender Laufzeit. Die Bedingungen für einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Vertrag und die damit verbundenen Auswirkungen, insbesondere auf den Bonus, entsprechen den Regelungen der Sondersparverträge.

Beim Ablauf von Vorsorgesparplänen haben Sie oftmals die Wahl zwischen zwei Rückzahlungsvarianten. Entweder lassen Sie sich das Ablaufguthaben auf einen Schlag oder in monatlichen Raten auszahlen. Bei letzterer Möglichkeit können Sie den Rückzahlungszeitraum innerhalb bestimmter Grenzen frei wählen. Das jeweilige Restguthaben wird während der Auszahlungsdauer weiter verzinst. Sinnvoll ist eine solche Geldanlage allerdings nur, wenn die gezahlten Zinsen höher ausfallen als die Erträge, die Sie beispielsweise durch eine Anlage in Bundeswertpapieren erzielen können. Da dies jedoch regelmäßig nicht der Fall sein dürfte, empfiehlt es sich eher, eine Sofortauszahlung des Guthabens zum Laufzeitende zu vereinbaren und den Endbetrag höherverzinslich so anzulegen, dass Sie bei Bedarf jederzeit ohne Verluste an Ihr Geld herankommen. Mit der Einschränkung einer einjährigen Sperrfrist ist dies zum Beispiel bei Bundesschatzbriefen möglich.

Grundsätzlich bleibt allerdings anzumerken, dass diese Sparform vor allem durch die Erhöhung der steuerlichen Sparerfreibeträge im Vergleich zum Abschluss einer Kapitallebensversicherung für viele Sparer attraktiv geworden ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie mit Laufzeiten von weniger als 25 Jahren kalkulieren und keinen Versicherungsschutz für den Todesfall benötigen.

15.07.2006 22:40:32 von piotre
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