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Artikel » Geld & Finanzen Besteuerung von Zinserträgen |
Tagesgeldkonten und Festgeldkonten boomen wie seit Jahren nicht mehr. Doch nur die wenigsten Anleger machen sich Gedanken darüber, wie es um den steuerlichen Aspekt ihrer Geldanlagen bestellt ist. Zwischen Rendite vor und nach Steuern können gewaltige Unterschiede klaffen, je nach Art und Höhe der Erträge. Bei den allseits beliebten Tagesgeldkonten und Festgeldkonten handelt es sich bei den erzielbaren Erträgen um reine Zinserträge. Und genau hier steckt der Teufel im Detail. Erträge in Form von Tagesgeldzinsen und Zinsen aufs Festgeld unterliegen in voller Höhe dem persönlichen Einkommenssteuersatz. Abhilfe schafft hier die Nutzung eines großen Teils des persönlichen Sparerfreibetrages, der ja im Übrigen ab 2007 auf nur noch 750 Euro für Ledige und 1500 Euro für Verheiratete gekürzt wird. Um das ganze zu verdeutlichen, ein kleines Beispiel: 20.000 Euro werden vom Anleger auf einem Tagesgeldkonto zu 3,3% Zinsen p.a. angelegt. Innerhalb von 12 Monaten ergeben sich daraus Zinsgewinne von 660 Euro. Damit ist fast schon der gesamte mögliche Sparerfreibetrag ausgeschöpft. Werden nun 40.000 Euro zu denselben Konditionen angelegt, ergeben sich Tagesgeldzinsen von 1.320 Euro im Jahr. Selbst bei kompletter Ausnutzung des Sparerfreibetrages müssen davon also 570 Euro mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, was natürlich auf die erzielbare Nettorendite drückt. Beim Festgeld sieht es genauso aus. Auch hier sind alle Zinserträge, die über den gestellten Freistellungsauftrag hinausgehen, voll einkommenssteuerpflichtig. Planen Sie also im nächsten Jahr die Aufteilung Ihrer Freistellungsaufträge sehr sorgfältig, sonst drohen besonders bei den Zinserträgen von Geldanlagen wie Festgeld oder Tagesgeld hohe Abgaben und damit niedrigere Renditen.
| | | 05.12.2006 23:12:25 von |
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