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Artikel » Geld & Finanzen Das Bausparen |
Der Wohnungsbau und die private Eigentumsbildung sind wirtschafts- und sozialpolitische Ziele von großer Bedeutung. Daher unterstützt der Staat auch das Engagement der Bausparer und leistet mit verschiedenen Fördermaßnahmen eine so genannte Hilfe zur Selbsthilfe. Damit trägt der Staat zudem zur Verbesserung der Wohnungsversorgung bei, fördert das Wachstum und die Beschäftigung, erhöht die gesamtwirtschaftliche Sparquote und begünstigt die private Absicherung im Alter durch mietfreies Wohnen. Der Staat fördert das Bausparen dadurch auf verschiedene Arten: zum einen durch die Wohnungsbauprämie: Sie steht Bausparern zu, die im Laufe des Sparjahres das 16. Lebensjahr vollendet haben und wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 25.600 Euro bei Ledigen und 51.200 Euro bei Verheirateten nicht übersteigt wird. Einem zu versteuernden Einkommen in dieser Höhe entspricht ein deutlich höheres Bruttoeinkommen, zum Beispiel bei Verheirateten mit zwei Kindern. Die Wohnungsbauprämie beträgt heute ca. 8,8%. Bis 2003 waren es noch 10%. Sie wird gezahlt auf Bausparbeiträge jährlich bis 512 Euro bei Ledigen und sogar 1.024 Euro bei Verheirateten. Die Bedingung für die Förderung ist, dass der Bausparvertrag innerhalb der ersten sieben Jahre nur für wohnungswirtschaftliche Zwecke genutzt wird. Nach Ablauf dieser Frist kann das Bausparguthaben auch beliebig verwendet werden. Die Arbeitnehmer-Sparzulage dient dazu, das der Staat für vermögenswirksame Leistungen bis zu 470 Euro jährlich bei bestimmten Anlageformen zahlt. Bausparen ist hier die einzige risikolose Sparform, die noch gefördert wird. Die Sparzulage beträgt ganze 9% und wird gewährt bei 17.900 Euro Einkommen für Ledige und bis 35.800 Euro bei Verheirateten. Die Bindungsfrist beträgt wie bei der Wohnungsbauprämie auch hier sieben Jahre. Die Eigenheimförderung ist als Ergänzung zur Sparförderung gedacht. Sie ist die staatliche Unterstützung bei der Realisation des Wunsches nach selbstgenutztem Wohneigentum. Bei einem Bau, Kauf oder der Erweiterung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung hat der Staat dem Bauherrn oder Erwerber durch die seit dem 1. Januar 1996 geltende Eigenheimzulage geholfen. Diese Art der Förderung wurde jedoch mit Wirkung zum 1. Januar 2006 nun endgültig abgeschafft.
| | | 18.04.2008 10:52:42 von |
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