Wie viele Begriffe aus dem Finanzwesen, so stammen auch die Zinsen sprachlich aus dem Lateinischen. Ursprung ist das Wort census für Abgabe. Überlässt ein Gläubiger einem Schuldner Geld oder Sachgegenstände für einen vorher fest vereinbarten Zeitraum und verlangt dafür ein Entgelt, ist das der Zins. Festgelegt wird der Zins durch Verträge, etwa einem Darlehens- oder Mietvertrag. Sie bilden die rechtliche Grundlage für das Geschäft. Wie hoch die Zinsen sind, richtet sich ganz nach Angebot und Nachfrage, die in einer Marktwirtschaft vorherrschen.Dabei gilt es zwischen Zinssatz und Zinsbetrag zu unterscheiden. Der Zinssatz wird in Prozent pro Intervall angegeben, in der Regel pro Jahr (per annum, p.a.) Der Zinsbetrag ist der Geldbetrag, der sich aus dem Zinssatz und der Kapitalhöhe ergibt. Läuft ein Kredit über einen längeren Zeitraum und wird der für die Schuld fällig Zins im zweiten Jahr mitverzinst, ist das der Zinseszins. Die Dauer der Geldanlage bestimmt zudem die Zinsstruktur, also wie sich der Zinssatz abhängig von der Laufzeit entwickelt.
Der Zinssatz, der für einen Kredit vereinbart und bezahlt wird, ist der Nominalzins. Zieht man vom Zinssatz noch die Inflationsrate ab, ergibt das den Realzins, der auch negativ sein kann. Das ist dann der Fall, wenn die Inflationsrate höher ausfällt als der Nominalzins.
Zinsen beim Geldkapital
Der häufig in den Medien genannte Leitzins ist der Zinssatz, der auf dem Geldmarkt für kurzfristige Kredite verlangt wird, wenn das Geschäft zwischen Kreditinstituten und der Zentralbank abgewickelt wird. Beim Zahlungsverkehr von Kreditinstituten untereinander wird der Zinssatz für diese Art von Geschäften als Geldmarktzins bezeichnet. Langfristige Kredite, die auf dem Kapitalmarkt gewährt werden, arbeiten mit dem so genannten Kapitalmarktzins.
Einkommen aus Kapital, Wertsteigerungen von Aktien, Renditen, Renten und Erfolgsprovisionen bei Investitionen gelten im allgemeinen Sprachgebrauch im weitesten Sinne auch als zinsähnlich.
Zinsen beim Sachkapital
Wohnungen, Häuser, Geschäftsräume, Ferienwohnungen und –häuser, Garagen und Büroräume, die zur Nutzung überlassen, sprich vermietet werden, bringen dem Inhaber Miete oder aber den Mietzins. Das gilt auch, wenn Gegenstände oder Dienstleistungen wie Fahrzeuge, Maschinen oder Werkzeuge für eine bestimmte Zeit überlassen werden. In diesen Fällen ist auch von Miete die Rede.
Für Grundstücke und Immobilien, deren Nutzung auch eine Bewirtschaftung umfasst, etwa im landwirtschaftlichen Bereich, ist für die Zeit der Überlassung der Pachtzins zu zahlen, besser bekannt als Pacht. Der Erbbaurechtzins – in der Schweiz der Baurechtzins – fällt an, sofern das Grundstück im Erbbaurecht überlassen wird.