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Sorgfaltspflicht beim Gehaltskonto

Jedes Gehaltskonto oder Privatkonto besitzt eine komfortable Eigenschaft.

Der Kontoinhaber hat bei diesen Konten die Möglichkeit unter Verwendung des heimischen PC`s diese mittels Onlinebanking zu führen. In diesem Fall rückt aber die Bedeutung, eine höhere Sorgfaltspflicht aufkommen zu lassen, immer mehr in den Vordergrund. Alle Onlinebanken oder Direktbanken weißen ihren Kundenkreis bei der Eröffnung eines privaten Girokontos darauf hin, vorsichtig mit den Zugangsdaten umzugehen und bestimmte Sorgfaltspflichten einzuhalten. Diese Regelungen sind ebenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Geldinstitute nieder geschrieben.

Es sollte wohl jedem Kontoinhaber hinlänglich bekannt sein, dass man die PIN oder TAN-Nummer für sein Privatkonto oder Gehaltskonto sicher aufbewahren sollte. Es gehört auch zur Sorgfaltspflicht, nicht in der Anwesenheit von anderen Personen diese Nummern offensichtlich, am PC oder Geldautomaten, einzugeben. Der Computer, auf welchem der Kontoinhaber Onlinebanking tätigt, sollte mit einer neuen Virenscanner Software mit aktuellem Update und einer Firewall geschützt werden. Das ist wohl auch eine Maßnahme, die sich von selbst versteht und welche nur im Interesse des Nutzers liegen kann. Für den Kontoinhaber wird es aber erst dann richtig kompliziert, wenn das Geldinstitut von ihren Kunden gewisse Tätigkeiten verlangt, welche ein gelegentlicher Computernutzer (Laie), ohne fremde Hilfe, nicht in der Lage ist zu meistern. Bei Nichteinhaltung dieser Sorgfaltspflicht besteht das Geldinstitut dann im Schadensfall auf mangelnde Einhaltung der Pflichten.

Im Regelfall muss die Bank dann für den entstandenen Schaden nicht aufkommen. Überträgt die Bank dem Kunden, im Rahmen der vereinbarten Sorgfaltspflichten, die Internetadresse der Bank, zum Schutz vor Phishing-Versuchen, auf ihre Richtigkeit und Echtheit zu überprüfen, wird es erst richtig kompliziert. In den allermeisten Fällen können die Internetbetrüger die Webadresse ihrer gefälschten Seite so täuschend echt ausgestalten, dass ein wenig erfahrener Internetnutzer diese nicht von der Original-Webadresse der Bank unterscheiden kann. Wenn man sein privates Girokonto mittels Onlinebanking führen möchte, sollte man auch beim täglichen E-Mail Verkehr eine gewisse Sorgfalt an den Tag legen. Oft bekommt man eine E-Mail, welche anscheinend von der eigenen Bank ist. In dieser Mail wird man dann aufgefordert, zum Abgleich der Daten, auf einen Link zu klicken und seine Bankverbindung und PIN oder TAN einzugeben. Dies darf man niemals tun. Banken fordern nie PIN oder TAN ab. Diese e-Mails am besten sofort löschen.

Bevor Sie ein Gehaltskonto oder Privatkonto eröffnen, schauen Sie sich in jedem Fall in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen um und lesen Sie sich die Sorgfaltspflichten durch, welche Ihnen übertragen werden sollen.

29.03.2007 08:38:56 von dynamicdrive
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