Nachdem die Riester-Rente 2001 ins Leben gerufen wurde, glaubte schon nach relativ kurzer Zeit niemand mehr so wirklich an ihren Erfolg. Vielmehr machte sich lautstarke Kritik breit; die erreichten Abschlusszahlen sprachen für sich.Doch inzwischen hat sich dieses Bild nachhaltig verändert – nicht zuletzt wegen einiger Nachbesserungen seitens des Gesetzgebers. Mittlerweile hat sich vielmehr die Meinung durchgesetzt, dass sich die staatlich geförderte Riester-Rente für die meisten altersvorsorgenden Sparer lohnen dürfte. Welche unterschiedlichen Möglichkeiten es gibt, in den Genuss der Riester-Förderung zu kommen, ist hingegen vielleicht nicht jedem so geläufig.
Grundsätzlich hat man die Wahl aus drei unterschiedlichen Produktkategorien. Was dabei zunächst für alle gilt ist, dass am Ende der Laufzeit und damit zu Rentenbeginn mindestens alle eingezahlten Beiträge zuzüglich der vom Staat erhaltenen Zulagen für den Riester-Sparer zur Verfügung stehen müssen. So verlangt es der Gesetzgeber. Folgende Produktkategorien kommen als mögliche Riester-Sparformen in Betracht: Als erste Variante Banksparpläne, als zweite Möglichkeit Rentenversicherungen und drittens Fondssparpläne. Welche Variante nun die „Beste“ ist, lässt sich pauschal und verallgemeinernd natürlich nicht beantworten. Dies hängt nicht zuletzt auch von individuellen Präferenzen ab und unterscheidet sich somit von Sparer zu Sparer. Was sich vielmehr feststellen lässt ist die Tatsache, dass alle drei Alternativen jeweils ihre Vorzüge haben aber auch ihre Nachteile mit sich bringen. Warten Banksparpläne mit einer etwas „langweiligen“ Rendite auf, so sind sie dafür aber sehr sicher, was die zu erwartende Verzinsung angeht. Versicherungen besitzen die größten Erfahrungswerte, was die Kalkulationen von lebenslangen Rentenzahlungen angehen, sind aber leider nicht selten mit hohen Verwaltungskosten verbunden. Die höchsten Chancen auf ansprechende Renditen bieten allerdings Riester-Fondssparpläne, da hier das Geld in Investmentfonds investiert wird. Ein besonderer Vorteil beim Riester-Fondssparplan im Vergleich zu einem normalen Fondssparplan liegt darin, dass das Risiko des Verlustes sehr begrenzt ist. Wie weiter oben bereits kurz geschildert, verlangt der Gesetzgeber, dass mit dem Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge und die erhaltenen Zulagen für den Riester-Sparer zur Verfügung stehen müssen. Und das wiederum bedeutet, dass das Verlustrisiko – zumindest langfristig betrachtet – völlig ausgeschaltet wird. Noch einen Schritt weiter in dieser Hinsicht geht derzeit die Fondsgesellschaft DWS. Sie bietet mit ihrem neuen Riester-Fondssparplan – der DWS Riesterrente Premium – die Möglichkeit der so genannten Höchststandsicherung ab dem 55. Lebensjahr an. Für den Sparer bedeutet dies, dass einmal erreichte Höchststände des Fondsvermögens für ihn ab diesem Zeitpunkt festgeschrieben werden und er dann mindestens diese Höchststände zum Ende der Laufzeit erhält.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es sehr sinnvoll erscheint, auf eine so chancenreiche und interessante Variante in Form eines Riester-Fondssparplanes zu setzen. Wenn man die Absatzzahlen von Riester-Fondssparplänen in 2006 betrachtet, so kann man feststellen, dass viele Anleger tatsächlich genau diesem Trend inzwischen folgen. Binnen Jahresfrist legte die Zahl der abgeschlossenen Riester-Fondssparpläne um stattliche 114% zu (Quelle: Pressenotiz BMAS v. 31.01.2007).
Noch interessanter wird die Form des Fondssparens sogar, indem man auf Fondssparpläne setzt, die Rabatte auf die Ausgabeaufschläge haben, d.h. bei denen nicht der komplette Ausgabeaufschlag fällig wird. Rabattierte Riester-Fondssparpläne findet man z.B. unter www.Fondsportal24.de. Durch die Inanspruchnahme von Rabatten wird die Kostenbelastung deutlich gesenkt und die mögliche Wertentwicklung der Fondsanteile positiv beeinflusst - schließlich fließen von Anfang an höhere Beträge direkt in die Investmentfonds.
Zuletzt gekrönt wird die ohnehin schon vielversprechende Anlageform durch die großzügig gestalteten staatlichen Förderungen. Diese setzen sich zusammen aus zwei Komponenten - den Zulagen und möglichen Steuerersparnissen. Für die Jahre 2006 und 2007 bemessen sich die Zulagen jeweils auf 114 Euro im Jahr je förderberechtigtem Sparer. Weiter gibt es für jedes förderberechtigte Kind zusätzlich 136 Euro an Zulage hinzu. Ab 2008 erhöhen sich die Zulagen auf 154 Euro pro Sparer bzw. 185 Euro für jedes Kind. Die Zulage ist daher insbesondere für kinderreiche Familien besonders interessant; es gibt sogar sehr konkrete Pläne des Gesetzgebers, die Kinderzulage für ab dem Jahr 2008 geborene Kinder auf 300 Euro im Jahr anzuheben. „Besserverdienende“ interessieren sich dagegen mehr für die mögliche Steuerersparnis. Riester-Beiträge dürfen nämlich in gewissen Höchstgrenzen komplett von der Steuer abgesetzt werden. Sie liegen in 2006 und 2007 bei 1.575 Euro jährlich und ab dem Jahr 2008 bei 2.100 Euro.
Und noch ein letzter Tipp – auch Riester-Sparer, die bereits einen Riester-Fondssparvertrag abgeschlossen haben, haben über einen Betreuerwechsel die Möglichkeit, sich ebenfalls den Rabatt einräumen zu lassen – zumindest bei manchen Anbietern.