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Der Vaterschaftstest

Schon geraume Zeit wird in den Medien immer wieder über Vaterschaftstest und ins besondere über die heimlichen Vaterschaftstest berichtet. Diese werden erforderlich, wenn ein Mann den begründeten Verdacht hat, nicht biologischer Vater seines Kindes zu sein.

Ein Kind gilt immer dann als biologisches Kind seines Vaters, wenn es innerhalb der Ehezeit gezeugt wurde. Lässt sich nachweisen, dass der Zeugungszeitpunkt außerhalb der Ehezeit gelegen haben muss, hat es der vermeintliche Vater relativ leicht, einen Vaterschaftstest durchzusetzen. Ist dem aber nicht so oder waren die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, ist es für Männer schon erheblich schwerer, den test durchzusetzen. In der Regel müssen sie einen so genannten „begründeten Anfangsverdacht“ haben, nicht der Vater eines Kindes zu sein. Auf Grund der Tatsache, dass es relativ schwierig ist, diesen Verdacht hieb- und stichfest vor Gericht darlegen zu können, machten immer mehr Männer heimliche Vaterschaftstests. Sie beschafften sich bei Kontakten mit dem Kind heimlich Proben der Haare, einen vom Kind benutzten Kaugummi oder andere Gegenstände, an denen durch Speichelreste die DNA des Kindes haftete. Weder das Kind noch dessen Mutter wussten von dieser Probe. In humangenetischen Instituten kann man DNA Proben untersuchen lassen, ohne dies begründen zu müssen. Allerdings sind die Gutachten, die von heimlichen Probeentnahmen herrühren vor Gericht nicht verwertbar, da einerseits die Gefahr besteht, dass nicht die Probe des Vaters, sondern eines anderen Mannes mit der des Kindes verglichen wurde.

Ein zweiter und für die Gerichte noch viel wichtigerer Punkt, diese Gutachten nicht an zu erkennen, liegt im nicht beachteten Recht auf informelle Selbstbestimmung des Kindes, das gesetzlich verankert ist. Dieses Selbstbestimmungsrecht besagt, dass jeder Mensch ein Recht darauf hat, zu wissen und mit zu entscheiden, was mit Informationen über sich gemacht

04.03.2007 09:30:15 von muesli
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