Datum: 09.02.2012, 17:30:05 Uhr 
 
 Aktuelle Kategorie:
  Kunst & Kultur (87)
  Kategorieübersicht
Benutzerdefinierte Suche
Artikel » Kunst & Kultur

Die sächsischen Bergverfassungen als Grundlagen eines geregelten

Auf einer Stadtführung in Dresden sieht man sie alle: die Wettiner werden am Fürstenzug lebendig, um über 800 Jahre ihrer erfolgreichen Herrschaft über Sachsen zu illustrieren. Einzelne Mitglieder der Dynastie wie Kurfürst Moritz oder August der Starke sind stärker betont als andere. Gäbe es ein vergleichbares Städtepanorama von Sachsen, so wäre neben Leipzig, Dresden und Meißen vor allem Freiberg eine besonders prononcierte Stelle zuzuweisen.

Die fast schon planmäßige Urbanisierung des Erzgebirges infolge der ersten Silberfunde im 12. Jahrhundert gewinnt insbesondere im fünfzehnten Jahrhundert an Tempo, als die Bergstädte Schneeberg, St. Annaberg und St. Katharinenberg infolge des zweiten "Berggeschreys" gegründet werden.

Die Wettiner haben bereits von Heinrich IV. im elften Jahrhundert die Markgrafschaft Meißen erhalten. Dazu gehörte auch das sog. Bergregal. Damit hatten sie das Recht über die Bodenschätze ihrer Ländereien zu verfügen. Sie durften sie selbst abbauen oder gegen die Verleihung von Privilegien anderen das Recht dazu erteilen. Der Landesherr verlangte in der Regel den Zehnten als Zins für die Verleihung der Abbaurechte.
Im Jahre 1328 erließ Markgraf Friedrich II. eine Bergwerksordnung, die neben dem Freiberger Bergrecht die wichtigste Rechtsinstanz wurde und den geregelten Betrieb des Bergbaus garantierte.

Mit den Silberfunden von Schneeberg und Annaberg kamen Ende des fünfzehnten Jahrhunderts Bergarbeiter aus vielen Gegenden Deutschlands nach Sachsen. Schneeberg und Annaberg erhalten eigene Bergordnungen, Herzog Georg der Bärtige ließ die Annaberger Bergordnung sogar gedruckt veröffentlichen. Die bereits bestehende Bergverwaltung wird in dieser Zeit erweitert und es wurde ein zweites Bergamt eingerichtet. Alle Abbaugebiete außerhalb Freibergs, Geyers und Ehrenfriedersdorfs waren diesem Bergamt zugeordnet.
Kaum zur Macht gekommen, ließ Kurfürst Moritz fünf Kreise mit Oberhauptleuten einrichten. Diese waren Mittelbehörden zwischen Landesherrn und den Städten im Erzgebirge. Einer dieser fünf Kreise war der Erzgebirgische Kreis, dessen Oberhauptmann die Einhaltung der Bergordnung zu überwachen hatte.
Der Oberhauptmann hatte die Oberaufsicht über die Schmelzhütten, kümmerte sich um die personelle Besetzung der Bergämter und hatte die Quartalsrechnungen der Gruben zu überwachen. Die Annaberger Zechen erreichten im Jahr 1637 beispielsweise 137 000 Gulden Ausbeute, was für damalige Verhältnisse eine gigantische Summe war.
Aus dieser Institution entstand das Oberbergamt in Freiberg, das als bei Gerichtsverfahren die Appellationsinstanz war.

11.09.2007 21:22:53 von Michael Brey
Fügen Sie diesen Artikel Ihren Social Bookmarks hinzu:


Verlinken Sie diesen Artikel auf Ihrer Website:

Informationen über den Autor dieses Artikels:
Cookies müssen im
Browser erlaubt sein!

Passwort?
Registrieren!
Richtlinien lesen

Autoren-Topliste

  TOP

© 2010 by spicky.de | prosumer24 GbR | Impressum  

Page copy protected against web site content infringement by Copyscape