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Wann sind Medikamente zuzahlungsfrei?

Bis zu einer bestimmten Preishöchstgrenze werden die Kosten für rezeptpflichtige Medikamente, die ihnen vom Arzt verordnet wurden, von ihrer Krankenkasse übernommen. Diese Festbeträge sind gesetzlich festgeschrieben. Wenn es für ihr verschriebenes Medikament keine Festbeträge geben sollte, wird der Preis in voller Höhe übernommen. Sie müssen in beiden Fällen allerdings die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen leisten. Diese betragen bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln 10 Prozent des Verkaufspreises, aber diese 10 Prozent müssen mindestens 5, maximal 10 Euro betragen. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind Kinder und Jugendliche von Zuzahlungen rezeptpflichtiger Medikamente befreit. Bis zwölf sogar von nicht-rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Das gilt auch für Kinder mit Entwicklungsstörungen.

Es gibt auf dem Markt viele Medikamente, die sich in Qualität, Wirkung und Zusammensetzung nicht unterscheiden, aber dennoch zu unterschiedlich hohen Preisen erhältlich sind. Aus diesem Grund wurde den Krankenkassen aufgetragen, Festbeträge (Preishöchstgrenzen) für viele Arzneimittel festzulegen. Wenn sie also ein Medikament kaufen möchten, welches im Preis über dem festgelegten Betrag liegt, müssen sie die Differenz selbst bezahlen. Dazu kommt außerdem die gesetzliche Zuzahlung von 5-10 Euro. Diese soll nun für Medikamente, deren Kosten mindestens 30 Prozent unterhalb der geltenden Preishöchstgrenze für dieses Medikament liegt, wegfallen. Arzneimittel, die also im Vergleich zu anderen mit gleicher Wirkung und Qualität viel günstiger sind, werden dadurch von der Zuzahlung befreit. Fragen sie also ihren Arzt, wenn er ihnen ein Medikament verschreibt, nach der kostengünstigsten Variante. Denn auch die günstigsten Medikamente in ihrer Apotheke sind qualitätserprobt und haben die gleichen Prüfverfahren durchlaufen, wie die teureren Originalpräparate.
Welche zuzahlungsfreien Medikamente es gibt, können sie im Internet z. B. auf www.krankenkassenratgeber.de online abfragen.
Zudem finden Webmaster auf www.krankenkassenratgeber.de ein kostenfreies Onlinetool, mit dem sie Medikamente auf Zuzahlungsbefreiung prüfen können, zum Einbau in die eigene Website.


07.01.2008 17:20:43 von Dniize
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