Obwohl für den Großteil der Brautpaare der festliche Einzug der Hochzeitsgesellschaft in die Kirche, der Traugottesdienst mit Ringwechsel und die anschließende Feier das eigentliche Hochzeitsfest ist, muss in erster Linie die standesamtlich Trauung durch den Standesbeamten vollzogen werden. Denn vor dem Gesetz gilt man nur dann als verheiratet.Frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin der Hochzeit kann sich das zukünftige Ehepaar auf dem Standesamt zur Trauung anmelden oder, wie man früher sagte, das Aufgebot bestellen. Meistens melden sich die Heiratswilligen am Standesamt ihres Wohnortes zur Eheschließung an. Haben beide unterschiedliche Wohnorte, besteht die Möglichkeit, eines der beiden Standesämter auszuwählen. Grundsätzlich können allerdings auch jedes andere Standesamt oder außergewöhnliche Örtlichkeiten für die standesamtliche Hochzeit in Frage kommen. Es müssen dann lediglich die notwendigen Papiere vom Heimatstandesbeamten zum Wunschstandesamt weitergeleitet werden. Trauzeugen müssen zwar heutzutage bei der Zeremonie nicht mehr anwesend sein, doch aus Tradition haben viele Paare weiterhin gerne zwei Personen als Zeugen bei diesem feierlichen Ereignis dabei.
Wenn sich ein Paar nur für die standesamtliche Hochzeit ohne die kirchliche Zeremonie entscheidet, aber dennoch der Eheschließung einen festlichen Rahmen geben möchte, ist dies in Absprache mit dem Standesbeamten in der Regel immer möglich.
Nachdem der Standesbeamte die Trauung vollzogen hat, werden dem frischvermählten Ehepaar eine vorher angegebene Anzahl Heiratsurkunden ausgehändigt. Üblicherweise wird zur Zeit noch ein Familienbuch angelegt, das beim Standesamt als Personenstandsbuch geführt wird.
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