Kurioser Fall: Bei einer Vaterschaftsklage am Amtsgericht Siegburg hatte die Mutter des Kindes als Prositituierte gearbeitet!Das Kind, um das sich der Streit entfachte, war während der Ehe geboren, wonach der demnach Ehemann automatisch als rechtlicher Vater galt. Im Jahr 1999 folgte die Scheidung.
Erst drei Jahre später führte der geschiedene Ehemann privat einen Vaterschaftstest durch, ohne das Wissen der Ehefrau. Der Test ergab, dass er nicht biologischer Vater des Kindes war. Daraufhin erhob der Mann Klage. Im Zuge der Klage wurde ein weiterer, gerichtlich angeordneter Vaterschaftest, durchgeführt, der ebenfalls ergab, dass der geschiedene Ehemann nicht Vater des Kindes sein konnte – der Klage wurde stattgegeben.
Der für eine Vaterscahftanfechtungsklage benötigte, begründete Anfangsverdacht, war dabei nicht durch den privaten Vaterschaftstest, gegeben, sondern dadurch, dass die Kindesmutter Prostituierte war und auch, wenn sie angab, Kondome benutzt zu haben, dadurch ein anderer Mann als Vater in Betracht kam.
Die Mutter wiederum legte Berufung gegen das Urteil ein. Im nächsten Verfahren wurde dann für die Kindesmutter entschieden - mit der Begründung, dass die Anfechtungsfrist verstrichen sei (gilt bis 2 Jahre nach Geburt des Kindes).
Der geschiedene Ehemann war mit diesem Urteil nicht zufrieden, und legte Revision vor dem Bundesgerichtshof ein. Die Revision wurde abgewiesen - als Begründung für die Abweisung wurde angeführt, dass der Vater schon bei Geburt des Kindes wusste, dass die Ehefrau Prostituierte war, und dass das Kind somit eventuell nicht von ihm sein könnte. Er hätte die Vaterscahft sofort anfechten müssen.
Der Mann gilt bis heute als rechtlicher Vater des Kindes.