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Limited Gründung

Mit der Gründung einer Limited (auch kurz Ltd.) in England lässt sich wie bei der GmbH in Deutschland die Haftung mit dem Privatvermögen für den Geschäftsverkehr ausschließen. Im Gegensatz zu einer GmbH hat man bei einer Limited jedoch den Vorteil, statt einer Kapitaleinlage von 25.000 Euro wesentlich weniger Kapital einsetzen zu müssen. In England ist die Gründung schon ab einem englischen Pfund möglich. Auch fallen anders als bei einer GmbH mit der Limited Gründung keine Notar- und Gerichtskosten für die Beurkundung der Beschlüsse an.

Die Limited ist in Deutschland rechtlich voll anerkannt. Da diese Rechtsform jedoch aus einem anderen Sprach- und Rechtsumfeld stammt, ist es wichtig, die Ltd. auf den Einsatz in Deutschland abzustellen. Die Vorteile einer Limited können nur voll ausgeschöpft werden, wenn die Besonderheiten für die Geschäftstätigkeit in Deutschland beachtet werden.

Für die Gründung und Aufrechterhaltung einer Limited ist keine Reise nach England erforderlich. Für Formalitäten, Beratung und Betreuung kann man sich in Deutschland einen Anbieter suchen. Bei der Auswahl des Dienstleisters sollte darauf geachtet werden, dass neben einer Spezialisierung auf den Deutschen Markt auch die Unterstützung bei der Aufstellung in Deutschland sowie eine professionelle Beratung und Betreuung über die Gründungsphase hinaus angeboten wird. Die Umsetzung neuer Projekte wird auch durch einen direkten kompetenten Ansprechpartner wesentlich erleichtert. Eine reibungslose Betreuung und Verwaltung schließt die Übernahme aller anstehenden Verwaltungsaufgaben in England ein. Empfehlenswert ist die Gründung einer Limited in England inklusive aller Original-Unterlagen, Beglaubigungen, Übersetzungen, Registriertes Office, Company Sekretär, bei der das Wirtschaftsjahr standardmäßig dem deutschen Kalenderjahr angepasst wird. Letzteres erspart zusätzliche unterjährige Abschlüsse. Komplettangebote – möglichst zum Festpreis- ersparen Zeit und teure Fehler.

01.10.2007 11:23:54 von Beate
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