Datum: 09.02.2012, 18:00:51 Uhr 
 
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Prozesskostenfinanzierung: Rechtsansprüche ohne Prozesskostenrisko durchsetzen

Stellen Sie sich vor, Sie haben einen gültigen Rechtsanspruch gegenüber einem Großunternehmen. Zwar mag das Recht auf Ihrer Seite sein, doch die Aussichten als finanzschwache Partei einem Konzern mit einer eigenen Rechtsabteilung gegenüberzustehen, zwingt viele Anspruchsinhaber bereits vor dem Gang vor Gericht in die Knie. Schließlich haben diese Unternehmen oftmals die Möglichkeit, Prozesse dermaßen in die Länge zu ziehen, dass der Anspruchsinhaber das Ende seiner finanziellen Möglichkeiten erreicht und aufgeben muss, aufgrund der Kosten, die ein derartig langer Rechtsstreit verschlingt.

Auch scheitern viele Streitfälle allein daran, dass Ansprüche nicht geltend gemacht werden können, da der Anspruchsinhaber im Vornherein nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügt, die solch ein Gerichtsgang nach sich ziehen würde. Prozessfinanzierer bieten in diesen Fällen, gegen eine prozentuale Erfolgsbeteiligung, die nötige Sicherheit.

Um die Position des Anspruchsinhabers zu stärken, unterstützen Prozessfinanziers die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Rechtsansprüchen Dritter. Dabei übernehmen diese Finanzierungsunternehmen das komplette Prozesskostenrisiko und die volle Kostenübernahme auch bei Prozessverlust. Das Unternehmen stellt folglich das notwendige Kapital zur gerichtlichen Durchsetzung von berechtigten finanziellen Forderungen.

Viele Anspruchsinhaber erlangen somit erst durch die Übernahme des Prozesskostenrisikos durch einen Prozessfinanzierer die nötige Sicherheit, um ihr Recht gefahrlos einklagen zu können. Insbesondere Sammelklagen bilden oftmals eine erfolgsversprechende Grundlage, um einem Streitfall eine positive Basis zu Grunde zu legen.

Bevor jedoch eine Finanzierung gewährt werden kann, muss ein potentieller Streitfall einige wichtige Voraussetzungen erfüllen. Darunter fallen ein, vom jeweiligen Finanzierungsunternehmen abhängiger, Mindeststreitwert, ein äußerst gut belegbarer und durchsetzbarer Rechtsanspruch, sowie eine entsprechende Klageschrift. Zu guter Letzt muss noch die Zahlungsfähigkeit der Schuldnerpartei gegeben sein, um die Bedingungen vollends zu erfüllen. Der finanzielle Hintergrund des Anspruchsinhabers spielt für Prozessfinanzierungsunternehmen hingegen keine Rolle. Auch werden grundsätzlich alle Arten von Streitfällen übernommen, wenn die entsprechenden Erfolgsaussichten festgestellt werden können.

Entschließt ein Mandant sich dazu, einen Antrag auf Prozesskostenfinanzierung durch einen Anwalt seines Vertrauens zu stellen, werden der Sachverhalt und die nötigen Dokumente einer eingehenden, detaillierten Prüfung unterzogen. Durch dieses Prüfverfahren stellt das Finanzierungsunternehmen sicher, dass die die überwiegende Anzahl unterstützter Fälle am Ende gewonnen werden.

Nicht nur Unternehmer, Privatpersonen oder sonstige Interessensgemeinschaften können dabei aus einer Prozessfinanzierung einen Nutzen ziehen. Auch deren Rechtsvertreter profitieren vom breiten Wissensspektrum des Prozessfinanziers. Immerhin beschäftigen sich die Experten dieser Unternehmen mit vielen differenzierten Fachgebieten und können somit eine entsprechende Fachkompetenz und Flexibilität vorweisen, die in einem Prozess am Ende das entscheidende Kriterium sein kann.

30.10.2007 12:39:01 von compusch
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