Die Sicherheitsrichtlinien auf europäischen Flügen sorgen auch Monate nach ihrer Einführung für Verwirrung bei Passagieren. Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Regeln für das Handgepäck zusammengestellt. Diese gelten für Flüge innerhalb Europas sowie für Anschlussflüge über Europa.Flüssigkeiten, Cremes und gelartige Substanzen (z.B. Lippenstift, Shampoo, Deodorant) dürfen nur noch in bis zu einer Höchstgrenze von insgesamt einem Liter mitgeführt werden, wobei jedes Produkt nicht mehr Volumen als hundert Milliliter einnehmen darf. Produkte, die diese Grenze übersteigen, werden bei der Kontrolle vom Sicherheitspersonal entsorgt.
Alle Produkte müssen in einem sogenannten „Zipper“ verpackt sein (höchstens einer pro Person). Dies ist ein wiederverschließbarer, durchsichtiger Plastikbeutel mit Reißverschluss. Dieser muss bei der Handgepäckkontrolle vorgezeigt werden. Viele Kosmetikhersteller verkaufen spezielle Reisesets, die alle gesetzlichen Regelung bereits erfüllen und die wichtigsten Kosmetikprodukte enthalten.
Babynahrung und Medikamente dürfen ohne Begrenzung mitgeführt werden. Bei Letzteren sollte die Notwendigkeit ggf. durch ein Attest vom Arzt belegt werden können.
Produkte aus dem Duty Free Shop (Alkohol, Parfüm etc.) dürfen mit ins Flugszeug genommen werden, wenn 1.) der Kassenzettel vom entsprechenden Tag vorliegt und 2.) die Verpackung vom Verkaufspersonal versiegelt wurde.
Reisen Sie in der Economy Klasse, dürfen Sie normalerweise ein Stück Handgepäck (Trolley, Reisetasche) mit den Höchstmaßen 55 x 40 x 20 Zentimeter sowie eine Handtasche mit an Bord nehmen.