Das Markenrecht stellt mit seinen vielfältigen Aspekten ein komplexes Thema der Rechtssprechung dar. Dies macht es gerade für den interessierten Laien nicht leichter in die Materie einzusteigen. Dieser Artikel ist der Versuch, einige wichtige Aspekte des Themas zu beleuchten und somit Ansatzpunkte zu geben, wie man eine eigenen Markenanmeldung bewältigen kann. Wenn man mit dem Gedanken spielt eine eigene Marke im Sinne des Markenrecht zu kreieren und am Markt zu etablieren, sollte man sich über einige Punkte im Klaren sein.
Zunächst einmal muss natürlich ein Produkt oder eine Dienstleistung, mit der man am Markt auftreten möchte, definiert worden sein. Hält man dieses Produkt oder diese Dienstleistung für so originell oder gar einzigartig, dass beispielsweise eigene Patente hinter der Sache stehen, so sollte man eine zum Schutze der eigenen Leistung in Erwägung ziehen. Es kann beispielsweise für Webmaster sinnvoll sein ihre Domain als Marke anzumelden, gerade wenn es sich dabei um einen der im Web 2.0 typischen Kunstnamen handelt.
Dies würde bedeuten, das Produkt oder die Dienstleistung so zu kennzeichnen, dass es sich im Markt gegenüber Angeboten der Konkurrenz unverwechselbar abzeichnet. Zur Kennzeichnung als unverwechselbare Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Gesten, Hörzeichen und dreidimensionale Gestaltungen benutzt werden. Im nächsten Schritt ist dann der Markt zu bestimmen, indem man agieren möchte, denn Markenrechte können auf unterschiedlichen Ebenen existieren. Es gibt nationale, europäische und internationale Marken bestehen. Dementsprechend gelten unterschiedlich weit greifende Gesetze.
Als nächstes ist eine Markenrecherche vorzunehmen, um festzustellen, ob in den in Betracht kommenden Ländern bereits ältere Rechte bestehen. Ältere Rechte schließen einen neuen Markenschutz aus. Die Markenrecherche ist in den einschlägigen Markenregistern vorzunehmen. Das deutsche Markenregister wird beispielsweise vom Deutschen Patent- und Markenamt in München geführt. Verläuft die Markenrecherche positiv kann die Marke anschließend konkret gestaltet und klassifiziert werden.
Zum Schluss bleibt nur noch die Ausarbeitung einer Markenanmeldung und deren Hinterlegung beim zuständigen Markenamt. Ist das Registrierungsverfahren erfolgreich, erhält man als Markenanmelder eine Markenurkunde. Jetzt ist noch eine dreimonatige Widerspruchsfrist abzuwarten, bevor die angemeldete Marke formell bestandskräftig wird und schließlich im Geschäftsverkehr verwendet werden kann.