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Arbeitnehmerschutz

Arbeitnehmerschutz ist ein Bereich des Rechtes, der Normen formuliert, die dem Arbeitgeber Pflichten zum Schutz von Arbeitnehmern auferlegen. Die Schutzpflichten sind öffentlich-rechtlicher Natur. Es ist demzufolge nicht möglich bis auf einige Ausnahmen diese Rechte durch Vertrag auszuschliessen oder einen Verzicht auf diese Rechte zu vereinbaren.

Der Arbeitnehmerschutz sieht im einzelnen Regeln vor für die Entgeltzahlungspflicht des Unternehmers an den Arbeitnehmer. Und natürlich obliegt dem Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer.

Im Arbeits-oder auch Dienstvertrag müssen daher solche grundlegenden Rechte und Pflichten vereinbart werden, wie die wöchentliche Arbeitszeit, Urlaub und Urlaubsgeldregelungen, Üeberstundenregelungen, Pausenregelung, Wochenendruhe.

Die Rechte durchzusetzen ist nicht immer einfach, dennoch sollten die Ansprechpartner bei Problemen für einzelne Arbeitnehmer immer nur der Arbeitgeber, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Vertrauensleute und Personalvertreter oder die Gewerkschaften sein. Die Betriebsräte können sogar den Rechtsschutz wahrnehmen. Im Streitfall sollte man jedoch einen Anwalt der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat zu Rate ziehen.
Die Umsetzung der Rechstsbestimmungen wird durch die Gewerbeaufsicht und Arbeitsaufsicht überwacht. In jedem Fall hat der Arbeitnehmer seine Beschwerden in erste Linie an den Arbeitgeber zu richten.
Es muss jedoch bei allen derartigen Beschwerden immer bedacht werden ,welche Massnahme konkret eingesetzt wird.


Bestimmte Personengruppen bedürfen eines besonderen Schutzes.
Ein spezielles Kapitel des Arbeitnehmerschutzes ist der Schutz der Mütter und der Jugendlichen.
Alle diese Rechten und Pflichten sind in den Gesetzen zum Kündigungsschutz, dem Mutterschutz , Jugenschutz und Arbeitsschutz zusammengefasst.

08.11.2007 20:25:03 von mosch
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