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Kündigung und Arbeitsrecht

Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zuweilen mit erbitterter Härte geführt. Vor allem wenn es um die Kündigung eines Arbeitnehmers geht, prallen naturgemäß Welten aufeinander. Der Arbeitgeber hat oft gute Gründe, warum er seinen Arbeitnehmer los werden will. Sei es, weil er einfach Kosten sparen will, sei es, weil er sich mit dem Arbeitnehmer überworfen hat oder mit den Ergebnissen der Leistung des Arbeitnehmers nicht zufrieden ist. Für den Arbeitnehmer geht es auf der anderen Seite im Falle einer Kündigung oft um alles. In heutiger Zeit ist es vor allem ab einem gewissen Alter alles andere als sicher, dass man nach einer Kündigung wieder eine neue Arbeitsstelle findet. In vielen Fällen hängt nicht zuletzt die eigene wirtschaftliche Existenz und die der Familie an dem Erhalt des Arbeitsplatzes. Ob eine Kündigung zu einem vom Arbeitgeber gewünschten Ergebnis führt, entscheidet in Deutschland das Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht stellt Regeln auf, wann und unter welchen Umständen vom Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen werden kann. Anhand der Regeln im Arbeitsrecht entscheidet im Zweifel auch ein Arbeitsgericht, ob die Kündigung Bestand haben kann. Das wichtigste Gesetz in diesem Zusammenhang ist das Kündigungsschutzgesetz. Dieses Gesetz bestimmt, dass der Arbeitgeber für eine Kündigung in aller Regel einen wichtigen Grund haben muss. Er darf also nicht einfach einer spontanen Laune nachgeben und eine Kündigung aussprechen, sondern die Kündigung muss begründet sein. Die Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein.
24.11.2007 10:09:42 von Avocado
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