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Scheidung und Unterhalt

Eine Scheidung kann für denjenigen, der mit seinem Einkommen bisher die Familie ernährt hat, zu massiven finanziellen Einbußen führen. Im Vordergrund der finanziellen Belastungen, die auf einen zukommen, stehen dabei immer die Themen Unterhalt und Zugewinnausgleich. Hinter diesen Worten stecken oft jahrelange Zahlungen, die an Ex-Ehefrau und /oder gemeinsame Kinder zu leisten sind. Hinzu kommt, dass die ehedem gemeinsam geführte und genutzte Familienwohnung nach der Scheidung nur einem Ehepartner zur Verfügung steht. Der weichende Ehepartner muss sich nach einer neuen Bleibe umschauen, was in aller Regel auch mit Kosten verbunden ist. Solange die Ex-Frau sich um die Erziehung der Kinder kümmert, hat sie dem Grunde nach einen Anspruch auf Unterhalt gegen den Ex-Mann und Vater der Kinder. Diesem Unterhaltsanspruch muss und kann der Mann selbstverständlich nur solange nachkommen, als er selber überhaupt in der Lage ist, berechtigte Unterhaltsforderungen zu erfüllen. Ist er selber gar nicht leistungsfähig, dann kann er auch keine Unterhaltszahlungen leisten. Die Frage der eigenen Leistungsfähigkeit kann allerdings notfalls auch mit Hilfe des Gerichts überprüft werden. Der Unterhaltsberechtigte hat gegen den Unterhaltspflichtigen einen umfassenden Auskunftsanspruch hinsichtlich seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Die bloße Behauptung, man sei nicht imstande, Unterhalt zu zahlen, hilft vor diesem Hintergrund demnach wenig. Notfalls hat man die Angaben zu den persönlichen Einkommensverhältnissen vor Gericht auch zu beeiden. Stellt sich dann im Nachhinein heraus, dass man mit der Wahrheit etwas fahrlässig umgegangen ist, dann muss man nicht nur Unterhalt nachbezahlen, sondern bekommt unter Umständen auch noch einen Brief vom Staatsanwalt. Bei jeder Scheidung, bei der es auch um den Unterhalt geht, sollte man sich daher einen Anwalt nehmen.
26.11.2007 20:50:42 von Avocado
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