Datum: 09.02.2012, 16:24:23 Uhr 
 
 Aktuelle Kategorie:
  Recht & Gesetz (31)
  Kategorieübersicht
Benutzerdefinierte Suche
Artikel » Recht & Gesetz

Eheleute haben nach der Scheidung Anspruch auf Unterhalt

Nach der Scheidung gehört die Pflicht der Eheleute, sich gegenseitig Unterhalt zu gewähren, zu den Themen, die am heftigsten umstritten sind. Können sich die Eheleute über so schwierige Themen wie den Anspruch auf Zugewinnausgleich oder das Sorgerecht für gemeinsame Kinder noch einigen, so gehen die Vorstellungen über die Höhe des an den geschiedenen Ehegatten zu zahlenden Unterhalt oft weit auseinander. Allzu oft hört man den wohlgemeinten Rat, wonach der unterhaltsberechtigte Partner doch bitteschön einer Erwerbstätigkeit nachgehen möge, um auf diese Weise für den eigenen Unterhalt zu sorgen. Manchmal wird dieser Rat noch mit dem Hinweis auf Dutzende von offenen Stellenausschreibungen in der örtlichen Tageszeitung garniert. Es mag nach einer emotional oft anstrengenden Scheidung verständlich sein, dass derjenige, der Unterhalt bezahlen muss, nicht einsehen mag, warum der langjährige Ehepartner nicht einfach arbeiten geht. Und doch sieht das Gesetz hier eine deutliche Schranke vor, die von allen auch nach der Scheidung zu berücksichtigen ist. So muss der geschiedene Ehepartner nämlich nach der Scheidung nur eine Erwerbstätigkeit annehmen und ausüben, die ihm angemessen ist. Für die Frage der Angemessenheit gibt es nunmehr eine Reihe von harten Kriterien, an Hand derer ein Gericht nach einer Scheidung feststellt, ob Unterhalt gezahlt werden muss oder nicht. So kommt es zum Beispiel auf die Ausbildung des Ehepartners an. Hat dieser oder diese ein abgeschlossenes Hochschulstudium vorzuweisen, dann ist es nach dem deutschen Recht nicht gerechtfertigt, diesen Ehepartner auf freie Stellen bei dem nächsten Lebensmitteldiscounter zu verweisen, wo Arbeitskräfte für das Auffüllen der Regale gesucht werden. Ebenso entscheidend für die Frage, ob sich der Ehepartner nach der Scheidung den Unterhalt selber verdienen muss, sind die ehelichen Lebensverhältnisse.
02.01.2008 19:03:48 von Avocado
Fügen Sie diesen Artikel Ihren Social Bookmarks hinzu:


Verlinken Sie diesen Artikel auf Ihrer Website:

Informationen über den Autor dieses Artikels:
Cookies müssen im
Browser erlaubt sein!

Passwort?
Registrieren!
Richtlinien lesen

Autoren-Topliste

  TOP

© 2010 by spicky.de | prosumer24 GbR | Impressum  

Page copy protected against web site content infringement by Copyscape