Im März diesen Jahres hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Väter erstmals einen Anspruch auf die Feststellung ihrer Vaterschaft bekommen. Hierfür soll noch in diesem Sommer ein neues gerichtliches Verfahren festgelegt werden.Die neue Gesetzeslage wird es dem potentiellen Vater erlauben, Gewissheit über seine Vaterschaft zu bekommen, ohne dass er – wie bisher – um einen Vaterschaftstest durchführen zu können, dazu gezwungen wird, seine Vaterschaft in einem Anfechtungsverfahren anzufechten, dessen Ergebnis in der Regel ist, dass das Kind den Unterhaltsanspruch verliert und der Vater sein Sorgerecht verliert. Dies wird aber verständlicherweise nicht von jeder Vater gewünscht. Forum für Sozialrecht
Nach wie vor ist es dem Vater verboten, heimlich einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen, indem er beispielsweise ohne Zustimmung der Mutter genetische Proben wie Speichelproben oder Haare seines Kindes in einem spezialisierten Labor testen lässt. Mit Erlaubnis der Mutter kann problemlos ein Test durchgeführt werden, verweigert die Mutter den Vaterschaftstest, hat der Vater die Möglichkeit, den Test relativ unkompliziert vor dem Familiengericht einzufordern, ohne dass er dafür die Vaterschaft anfechten muss.
Erst nachdem das Ergebnis des Tests feststeht, und der potentielle Vater sicher weiß, ob er der Kindesvater ist oder nicht, kann er endgültig die Entscheidung treffen, ob er die Vaterschaft und damit die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhaltsleistungen vor Gericht anfechten möchte und damit sein Sorgerecht verliert oder ob er lieber bei seiner Familie bleiben möchte - vielleicht auch wenn er nicht der Kindesvater ist.