Die Beantragung eines Heiratsvisa, oder gar eines Touristenvisa für Frauen aus Thailand, entwickelt sich bei den einladenden Männern, als auch bei den Frauen zu einem komplexeren Thema als am Anfang angenommen.Selbst die Bedingungen zur Erteilung eines Schengenvisa, lässt viele zurückschrecken, und wünschten sie hätten kompetente Hilfe an ihrer Seite www.visa-thai.de. Lesen sich doch schon die Grundvoraussetzungen nicht gerade leicht. Die Botschaft gibt nachstehende Hinweise zur Beantragung eines Visums und weist gleichzeitig darauf hin, dass unter Umständen zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssen, um ein Visum erteilen zu können.
Für Reisende unter 20 Jahren muss die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Stimmt nur ein Elternteil zu, so muss nachgewiesen werden, dass dieser alleine Sorgeberechtigt ist. Insbesondere bei erstmaliger Beantragung eines Visums muss die Bereitschaft zur Rückkehr des Antragstellers glaubhaft gemacht werden. Daher sind Unterlagen des Antragstellers über seine Ehe, Kinder, Beruf, selbständige Gewerbeausübung, Grundbesitz oder langjährige Bankverbindung (sofern zutreffen) äußerst hilfreich. Falsche Angaben führen zwangsläufig zur Ablehnung des Antrags.
Folgende Unterlagen müssen immer vorgelegt werden:
1. Ein vollständig und inhaltlich korrekt ausgefüllter Antrag zusammen mit einem Passfoto. Sie müssen jede Frage beantworten, sonst kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
2. Gültiger Reisepass oder Reisedokument, das von allen Schengen-Staaten anerkannt wird und das mindestens noch drei Monate nach Ablauf des Visums gültig ist.
3. Finanzierungsnachweis: eine förmliche Verpflichtungserklärung gem. § 84 AuslG für Besuchsreisen, eine Einladung Ihrer Geschäftspartner in Deutschland für Geschäftsreisen oder Unterlagen Ihrer Bank, aus denen hervorgeht, dass Sie die Reise selbst finanzieren können
4. Nachweis des Reiseweges, z.B. Flugreservierung über Hin- und Rückflug oder Hin- und Weiterflug aus den Schengen-Staaten. Es muss bei Antragstellung kein Ticket vorgelegt werden!
5. Nachweis über ausreichende Kranken-/ Unfallversicherung für die Zeit Ihres Aufenthaltes in den Schengen-Staaten
6. Kopien aller vorgelegten Unterlagen (vom Reisepass: Kopie der Doppelseite mit dem Passfoto)
Aufgrund dessen ist es sehr wichtig, dass man sich professionelle Hilfe
www.visa-thai.de holt. Dies ist bei einem seriösen Anbieter www.visa-thai.de schon für einen geringen finanziellen Aufwand möglich.
In den letzten Monaten hat sich eine eher restriktive Tendenz bei der Vergabe von Schengenvisa für Thailänder abgezeichnet.
Damit sich die Möglichkeiten der Erteilung eines Visa erhöhen, ist es deshalb dringend angeraten sich Hilfestellung zu holen. Hierbei ist aber auch darauf zu achten, dass neben der Qualifikation der Visabeschaffung auch die Möglichkeiten der Übersetzungen, Beglaubigungen und Legalisierungen bestehen. Da diese in vielen Fällen auch noch verlangt werden. Auch sollte man darauf achten, dass die Hilfe auch vor Ort und möglichst in deutscher Sprache angeboten wird, damit es nicht zu Unstimmigkeiten und Verstimmungen aufgrund sprachlicher Barrieren kommt. Auch ist vielen Antragstellern nicht bekannt, dass nicht nur der „background“ des Mannes, sondern auch der Frau geprüft wird. Zu diesem Zwecke interviewt die deutsche Botschaft die Frauen in Bangkok. Eine Vorbereitung auf diese „Befragung“ www.visa-thai.de ist durchaus sinnvoll, wenn sie auch ein paar Euro kostet. Denn umso überzeugender die Rückkehrbereitschaft der Frau dargelegt werden kann, umso größer die Erlangung eines Visa.