Jeder Selbstständige, Richter, Beamter oder Freiberufler hat die Wahl ob er sich in einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung versichern möchte. Arbeitnehmer mit mehr als 47.000 Euro Bruttogehalt kommen ebenfalls in den Genuss der Entscheidung.Private Krankenversicherungen arbeiten nach dem Prinzip der Marktwirtschaft, d.h. „willst du mehr, zahle auch mehr“. Die gewünschten Leistungen, das Risiko einer Erkrankung und das Alter sind daher die grundlegenden Bausteine einer Beitragskalkulation. In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt der Versicherte zwischen 11 und 13% seines Bruttolohnes an Beiträgen. Die Leistungen sind innerhalb der Gesetzlichen so gut wie gleich – das Solidaritätsprinzip macht es möglich. Ein Krankenversicherungsvergleich sollte daher in jedem Fall durchgeführt werden.
Vorteile ergeben sich bei den Leistungen. So kann der Versicherte angeben, was und was nicht versichert werden soll. Auch die Chefarztbehandlung oder das Einzelzimmer sind gute Argumente für eine private Krankenkasse. Die Nachteile liegen auf der Hand – im Alter werden die Beiträge teurer. Auch ein Wechsel zurück in die gesetzliche Kasse ist nicht mehr möglich, sofern sich nicht die Voraussetzungen ändern. Wer gesetzlich versichert ist und aus Gründen der Bemessungsgrenzen nicht in eine private Krankenversicherung wechseln darf, kann einzelne Risiken oder Leistungen privat versichern. Die privaten Kassen nennen dies Zusatzversicherung.
Durch Kürzungen der Leistungen in den gesetzlichen Kassen, ist es manchmal sinnvoll, eine Leistung extra abzusichern. Das spart u.U. viel Geld.