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Möglichkeiten der Beitragssenkung

Zu den individuellen Kriterien, die für die Beitragsbemessung einer Berufsunfähigkeitsversicherung von Bedeutung ist, gehören Faktoren wie der aktuelle Gesundheitszustand, das Eintrittsalter, das Geschlecht, der jeweils gewählte Tarif, der über die Dauer und die Höhe der Rente entscheidet und in erster Linie das individuelle Risiko einer Berufsgruppe.

Die statistischen Gesundheitsrisiken und das Alter beim Eintritt in eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann der einzelne Arbeitnehmer nicht beeinflussen.

Dennoch kann er unterschiedliche Möglichkeiten nutzen, die Monatsbeiträge spürbar zu senken. Denn grundsätzlich stufen die einzelnen Versicherer die speziellen Risiken einer Berufsgruppe unterschiedlich hoch ein, was auf die monatlich zu leistenden Beiträge durchschlägt.

So gilt es für den Arbeitnehmer, die geeignete Versicherung zu finden, die seine Berufsgruppe und das damit verbundene Risiko so gering wie nur möglich einstuft. So genannte Karenzzeiten tragen auch in einem erheblich Umfang dazu bei, die Beiträge zu senken.

Als Karenzzeiten wird die Zeitspanne vom Eintritt der Berufsunfähigkeit bis zur Rentenzahlung bezeichnet.
Ist der Versicherte in der Lage, über einen gewissen Zeitraum ohne eine Rente auskommen zu können, können Karenzzeiten auch vertraglich ausgeweitet werden, was zu einer weiteren Beitragssenkung verhilft. Auch vom Versicherer erwirtschaftete Überschüsse können dazu beitragen, die Monatsbeiträge niedriger zu gestalten.

Unter anderem werden Überschüsse durch die Anlage der Versicherungsbeiträge erwirtschaftet. In welcher Form der versicherte Arbeitnehmer davon profitieren kann, wird in der Regel beim Vertragsabschluss entschieden. Meist besteht dann die Möglichkeit, unter drei Varianten wählen zu können: einer Beitragsverrechnung, der verzinslichen Ansammlung oder einem Bonussystem.

Bei einer verzinslichen Ansammlung werden dem Versicherten die erwirtschafteten Überschüsse beim Auslauf des Vertrags ausgezahlt, was zum Beispiel mit 60 Jahren möglich ist. Angelegt werden die jeweiligen Überschüssen bei einem Bonussystem, damit im Versicherungsfalle dem Geschädigten eine höhere Rente gezahlt werden kann.
Als besonders günstig erweist sich die Variante der Beitragsverrechnung. Hierbei schreibt der Versicherer die erwirtschafteten Überschüssen jedes Jahr auf die Beiträge gut, was dazu beiträgt, dass die Monatsprämie gesenkt werden kann, während parallel dazu die Rente für den Fall einer Berufsunfähigkeit festgelegt ist.

18.07.2007 09:22:58 von creative24
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