 Aktuelle Kategorie: (110)
|
Artikel » Versicherungen Private bieten umfangreiches Leistungsspektrum |
Auch wenn man über Jahre bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert ist, macht es Sinn, einmal Vergleiche zu einer privaten Krankenversicherung zu unternehmen. Oft wird man erstaunt sein, dass die monatlichen Beiträge wesentlich niedriger ausfallen als ursprünglich angenommen. Arbeitnehmer, die drei Jahre hintereinander über ein höheres Bruttoeinkommen als 3975 Euro verfügen, können schon von den Vorzügen einer privaten Krankenversicherung profitieren. Unabhängig von der Höhe des Einkommens können Künstler, Freiberufler und Selbstständige Mitglied bei einer Privaten werden. Von den Leistungsangeboten einer privaten Krankenversicherung können zudem auch Abgeordnete des Bundes und der Länder, Beamte und Richter profitieren. Arbeitnehmer bekommen, wie bei einer Versicherung in der Gesetzlichen auch, vom jeweiligen Arbeitnehmer einen Zuschuss von 50 Prozent hinzu. Allerdings bemessen sich die Anteile bis zu einer festgesetzten Höchstgrenze, orientiert an den Sätzen der gesetzlichen Krankenversicherung. Zu den besonderen Vorzügen einer Privaten gehört, dass der Versicherte durch die Wahl eines bestimmten Tarifes in direkter Weise auf den Leistungsumfang und den damit verbundenen Monatsbeitrag Einfluss nehmen kann. Ein kostengünstiger Basistarif, der dem Standard der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, wird gern von Berufseinsteigern in das Selbstständigendasein gewählt. Erhöht sich das Einkommen, kann problemlos in einen exklusiven Tarif gewechselt werden. Dieser bietet neben eine freien Arztwahl und der Möglichkeit, zu jedem Zeitpunkt den Arzt wechseln zu können ohne eine Überweisung dafür zu benötigen, die Möglichkeit, bei einer stationären Behandlung in einem Einbettzimmer untergebracht zu werden und sich vom Chefarzt behandeln zu lassen. Dieser gehobene Tarif ermöglicht auch eine europa- oder weltweite Behandlung. Wer auf eigene Rechnung arbeitet, wie es Freiberufler oder Selbstständige es tun, ist in erster Linie auf einen besonderen Krankenschutz angewiesen, wenn krankheitsbedingt nicht mehr weiter gearbeitet werden kann. Dann ist niemand da, der den Ausfall bezahlt, sodass eine freiwillige und zusätzliche Absicherung nötig wird. Einen solchen Schutz bietet die Krankentagegeld- Versicherung. Um Geld einsparen zu können, kann bei einer Privaten eine so genannte Tarifstaffelung in Anspruch nehmen. Mittels spezieller Vereinbarungen werden Karenzzeiten vereinbart, was nochmals dazu beiträgt, Kosten einzusparen. Fällt der Versicherte krankheitsbedingt aus, werden zu Anfang noch keine Leistungen von der Krankenkasse erbracht. Diese setzen erst nach einer vertraglich festgelegten Zeit ein, die gestaffelt ist. Danach hat der Versicherte den Anspruch auf das volle Krankengeld. Somit wird die Chance eröffnet, Geld einsparen zu können, ohne auf den kompletten Schutz verzichten zu müssen.
| | | 18.07.2007 09:25:45 von |
Fügen Sie diesen Artikel Ihren Social Bookmarks hinzu:

Verlinken Sie diesen Artikel auf Ihrer Website: Informationen über den Autor dieses Artikels:
 |
|