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Artikel » Versicherungen Dienstunfähigkeitsversicherung |
Für Beamte existiert eine Versicherung, die als Pendant zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Angestellte gesehen werden kann. Sie wird als Dienstunfähigkeitsversicherung bezeichnet und soll den Beamten gegen die Folgen der dauernden Unfähigkeit, seine dienstlichen Pflichten zu erfüllen, absichern. In der Regel ist der Staat bei Invalidität für die Versorgung des Beamten zuständig. Oftmals gibt es jedoch Ausnahmen, die eine ausreichende Versorgung durch den Staat nicht gewährleisten können und eine Versorgungslücke hinterlassen. Ein Anspruch auf Leistungen vom Staat bei Dienstunfähigkeit ist unter anderem vom Beamtenstatus abhängig. Hier werden Beamte auf Widerruf, Beamte auf Probe und Beamte auf Lebenszeit unterschieden. Beamte auf Widerruf und auf Probe erhalten bei dauernder Dienstunfähigkeit keine beamtenrechtliche Versorgung und werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Beamte auf Lebenszeit erhalten nach Erfüllung der Wartezeit von fünf Dienstjahren ein Ruhegehalt. Falls die Wartezeit bei Eintreten der Dienstunfähigkeit noch nicht erfüllt sein sollte, werden auch sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert und erhalten kein Ruhegehalt. Weiter ist zu beachten, dass das Ruhegehalt von Beamten von ihren ruhegehaltfähigen Dienstjahren abhängig ist und somit auch bei einem Beamten auf Lebenszeit bei frühem Eintreten der Dienstunfähigkeit recht niedrig ausfallen kann. Zur Schließung der so eventuell entstehenden Versorgungslücke ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung in jedem Fall notwendig und sinnvoll.
| | | 08.08.2007 14:49:23 von |
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