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Berufsunfähigkeitsschutz über den Arbeitgeber

Unser Rat zum betrieblichen Berufsunfähigkeitsschutz

Betriebsrente: Prüfen Sie, ob Sie über eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente bereits Berufsunfähigkeitsschutz haben und was er bietet. Sind Sie bereits ausreichend über eine private Versicherung geschützt, wählen Sie ihn ab, denn er kostet Rendite bei der Altersrente.

Gehaltsumwandlung: Berufsunfähigkeitsschutz im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge ist auch möglich, wenn Sie diese per Gehaltsumwandlung selbst finanzieren. Prüfen Sie das Angebot. Lassen Sie sich aber auf Gehaltsumwandlung nur ein, wenn Sie sicher noch längere Zeit in Ihrer Firma bleiben.

Gesundheitsfragen: Manchmal müssen Sie für Berufsunfähigkeitsschutz, den Sie über Ihre Firma bekommen können, weniger Gesundheitsfragen beantworten als für eine private Versicherung. Dann hat Ihr Arbeitgeber Sonderkonditionen bekommen, von denen Sie profitieren. Fragen Sie trotzdem, unter welchen Voraussetzungen Sie eine Rente erhalten und welche Rentenhöhe Sie für den Fall der Berufsunfähigkeit maximal vereinbaren können.

Beitragsbefreiung: Greifen Sie zu, wenn Sie für Ihre betriebliche Altersrente eine Beitragsbefreiung für den Fall vereinbaren können, dass Sie berufsunfähig werden. Dann wächst Ihr Rentenanspruch weiter, auch wenn Sie selbst wegen Berufsunfähigkeit nicht mehr einzahlen können. Das ist oft preiswert, und in größeren Firmen werden dafür häufig keine oder nur wenige Gesundheitsaspekte abgefragt.

Rürup-Rente: Berufsunfähigkeitsvorsorge im Rahmen einer Rürup-Rente kann wegen der steuerlichen Förderung solcher Verträge sinnvoll sein. Lassen Sie sich dennoch nur auf ein Angebot ein, wenn Sie auch Interesse an einem Altersvorsorgevertrag mit Rürup-Förderung bei einer Versicherung haben. Schlechte Vertragsbedingungen für einen vielleicht gar nicht günstigen Preis werden durch steuerliche Förderung nicht ausgeglichen.

Riester-Rente: Riester-Verträge mit Berufsunfähigkeitsschutz sind möglich, aber nicht üblich. Besser ist es, darauf zu verzichten und beides einzeln zu vereinbaren.

29.08.2007 15:37:14 von poz
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