Die gesetzlichen Kassen übernehmen immer weniger Zahnarztkosten. Besonders teuer wird es für die gesetzlich Versicherten, wenn sie Zahnersatz benötigen.Schließt man rechtzeitig, bei intakten Zähnen eine Zahnzusatzversicherung ab, kann man später eventuell einiges sparen.
Zahnzusatzversicherungen werden von verschiedenen Anbietern mit unterschiedlichen Leistungen angeboten. Empfehlenswerte Tarife gibt es verschiedene, die jedoch auch unterschiedliche Vor- und Nachteile aufweisen. Pauschale Empfehlungen kann man somit nicht aussprechen. Es kommt immer darauf an, welche Leistungen bevorzugt werden. Mit seinen persönlichen Daten kann man im Internet eine Berechnung durchführen und bekommt Empfehlungen, welche Tarife sich im Einzelfall anbieten.
Zähne, die schon durch Brücken oder Kronen ersetzt sind, sind bei allen Zahnzusatzversicherungen im Versicherungsumfang enthalten, wenn sie bei Versicherungsabschluss intakt waren. Wenn vorhandene Kronen schon geschädigt sind, und der Zahnarzt die Behandlung angeraten hat, sind sie noch nicht mitversichert in der neuen Zahnzusatzversicherung. Wenn Zähne vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung gänzlich fehlen, lassen sie sich unter Umständen bei einigen Versicherern in den Schutz Miteinbeziehen. - Es gibt allerdings auch Versicherer, die fehlende Zähne von der Leistung ausschließen, oder Zuschläge dafür verlangen.
Wer relativ kurzfristig nach Ablauf der Wartezeit bei der Zahnzusatzversicherung eine umfangreiche Erstattungsleistung beantragt, muss damit rechnen, dass der Versicherer berechtigte Zweifel hegt und Nachforschungen anstellt.
Wer regelmäßig zum Zahnarzt geht und dort auch die Prophylaxebehandlung durchführen lässt, sollte sich für einen Tarif entscheiden, der Prophylaxe- und Zahnbehandlung mit abdeckt.
Besonders niedrig sind Prämien für Kinder, weil sie ohne Altersrückstellungen kalkuliert sind. Zwischen dem 16. und 21. Lebensjahr werden sie jedoch auf Erwachsenenbeitrag umgestellt, eventuell bietet der Versicherer einen Ausbildungstarif an.
Viele Zahnbehandlungen bei Kindern werden nach wie vor von der Kasse übernommen. Bei der Fissurenversiegelung übernimmt die Kasse allerdings nur noch die hinteren Backenzähne, die restlichen muss man selber bezahlen (pro Zahn ca. 12 Euro). Es gibt hochwertige Zahnzusatztarife, die die Fissurenversiegelung komplett übernehmen. So amortisiert sich die Jahresprämie schon allein über die Fissurenversiegelung. Solche Tarife lohnen sich für Kinder spätestens, sobald die ersten bleibenden Zähne kommen.
Auch kieferorthopädische Leistungen werden von den Kassen nur noch in besonders schwerwiegenden Fällen von Fehlstellungsgraden übernommen. Alles, was darunter liegt, zahlen die Eltern aus eigener Tasche, auch wenn die Behandlung aus medizinischer Sicht notwendig ist.
Zahnzusatzversicherungen leisten auch hier einen Teil der Behandlungskosten.
hängt vom Versicherungsanbieter, vom Grad der gewählten Leistung und vom Alter des Versicherten ab.