Wenn die schulische Ausbildung beendet ist und der Eintritt ins Berufsleben bevorsteht - spätestens dann taucht auch das Thema "Versicherungen" auf. Es gilt zunächst zu entscheiden, welche Versicherung denn tatsächlich notwendig ist. So werden sowohl die junge Werbekauffrau als auch der Kfz-Mechaniker, der sich gerade selbständig gemacht hat, den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung und/oder einer Unfallversicherung erwägen.Auch wenn man sich gerade bester Gesundheit erfreut, sollte man sich ernsthaft die Frage stellen, was im Falle einer Arbeitsunfähigkeit passieren würde. Wer kommt dann für die laufenden Lebenshaltungskosten auf und wie wird es mit der Altersvorsorge geregelt? So unangenehm solche Überlegungen auch anmuten - die Statistiken belegen, dass jährlich etwa 300.000 Menschen berufsunfähig werden, wobei ca. ein Zehntel davon unter 40 Jahre sind.
Zahlen - die Anlass genug zum Nachdenken geben. Dabei sind es in den meisten Fällen nicht Unfälle, die Schuld an der Berufsunfähigkeit sind; diese machen lediglich ca. 10 % aus. Meistens sind solche Krankheiten wie Rheuma oder andere chronische Gelenkkrankheiten der Grund, daran schließen sich Erkrankungen im psychischen oder neurologischen Bereich, aber auch Herz-, Gefäß- und Atemwegserkrankungen oder Krebs.
Definition "Berufsunfähigkeit"
Als berufsunfähig gilt derjenige, der infolge von Unfall oder Krankheit seinem Beruf gar nicht mehr oder höchstens bis 50 % nachgehen kann. Hierzu ist ein entsprechendes ärztliches Attest notwendig.
Zielgruppe für eine Versicherung gegen die Berufsunfähigkeit
Generell gilt: für die Jahrgänge nach 1960 ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt zu empfehlen und zwar unabhängig davon, ob man den Beamten- oder Angestelltenstatus hat, auf freiberuflicher Basis tätig ist oder ob Selbständigkeit vorliegt. Seit 2001 gibt es nämlich eine neue Regelung, nach der die staatliche BUV lediglich für die vorgesehen ist, die vor dem 01.01.1961 geboren sind.
Konkret bedeutet das: wer nach dem Stichtag geboren ist und weniger als drei Stunden am Tag arbeitsfähig ist (dabei spielt der ausgeübte Beruf keine Rolle), hat nur noch Anspruch auf ca. ein Drittel des letzten Bruttoeinkommens - so viel oder so wenig beträgt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Gibt es Ausschlusskriterien für den Abschluss einer BUV?
Für bestimmte Personengruppen wird seitens der Versicherungsgesellschaften keine Möglichkeit geboten, eine BUV abzuschließen. Dies betrifft chronisch kranke Menschen (sowohl bei psychischen als auch bei physischen Erkrankungen), Blinde oder Taubstumme sowie Angehörige von Berufen, in denen die Einkommenshöhe drastisch schwankt oder die eine überdurchschnittlich erhöhte Verletzungsgefahr mit sich bringen, wie z.B. Taucher, Piloten oder etwa Schausteller.
Was ist zu beachten beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung?
Vor der endgültigen Unterzeichnung der Police ist eine sorgfältige Überprüfung der Vertragsbedingungen ratsam, denn gerade bei der BUV sind viele Varianten möglich. Eine Orientierungshilfe hierzu bietet die Stiftung Warentest auf ihrer Website. Dort kann man gegen eine Gebühr eine Liste herunterladen, mit der man anhand verschiedener Kriterien die Angebote diverser Versicherer vergleichen kann. Dabei sind zwei Punkte von großer Bedeutung: einmal der "Verzicht auf die abstrakte Verweisung", was nichts anderes heißt, als dass im Falle einer Berufsunfähigkeit die Versicherungsgesellschaft auch dann zahlen muss, wenn eine berufsfremde Arbeitstätigkeit möglich wäre. Zum anderen sollte die "Nachversicherungsgarantie" nicht außer Acht gelassen werden, die bei gegebenen Voraussetzungen eine Aufstockung der Versicherungssumme ohne eine erneute Gesundheitskontrolle erlaubt.