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Artikel » Versicherungen Hausratversicherung |
Eine Hausratversicherung sichert Möbel, Wertgegenstände, Kleidung sowie technische Geräte im Haus ab. Versichert sind hierbei Schäden und Verluste, die aufgrund von Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und nach einem Einbruch sowie durch Leitungswasser, Sturm oder Hagel entstanden sind. Auch Elementarschäden wie Schäden durch Überschwemmungen können auch noch mitversichert werden. Tritt der Versicherungsfall ein, erhält der Versicherungsnehmer für seine Einrichtung, Ge- und Verbrauchsgegenstände sowie Wertsachen einen finanziellen Ausgleich von der Versicherung in der Regel gleich auf sein Girokonto überwiesen. Grundsätzlich ist bei einer Hausratversicherung der Hausrat zum sog. Neuwert versichert. So bekommt der Versicherungsnehmer von der Versicherung nicht nur die Summe, die der gebrauchte beschädigte Gegenstand noch Wert gewesen wäre, sondern den Wiederbeschaffungswert. Die Versicherungsgesellschaft bezahlt auch die Reparatur eines Gegenstandes sowie den Wertverlust, der nach einer Reparatur zurück bleibt. Eine Hausrat Versicherung kann noch mit sog. Deckungserweiterungen erweitert werden. Hierzu gehören Fahrraddiebstahl, Überspannungsschäden, Wasserschäden durch Aquarien, Sengschäden, Implosionen und auch Gartenmöbel, Einbruch-Diebstahl-Kfz und Glas. Die Höhe der Beiträge für eine Hausratversicherung ist von der Quadratmeterzahl der Wohnung abhängig. Früher wurde der Wert der einzelnen Gegenstände geschätzt und die Summe als Versicherungssumme angegeben. Da sich im Laufe des Lebens jedoch immer mal wieder die Einrichtung und deren Wert ändert, war man hierbei schnell unterversichert und bekam im Schadensfall nicht die komplette Summe. Daher hat sich die pauschale Berechnung nach den Quadratmetern (also Wohnungsgröße) durchgesetzt. Keinesfalls darf man die Hausrat- mit einer Wohngebäudeversicherung gleichsetzen, wie es gern Hauseigentümer machen. Letztere sichert nämlich die festen Gebäudebestandteile ab, aber nicht den beweglichen Inhalt eines Wohngebäudes. Bei der Bezahlung der Beiträge hat man die Wahl ob man monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich seinen Beitrag zahlen möchte. Dieser wird in der Regel von der Versicherungsgesellschaft vom Girokonto des Versicherungsnehmers eingezogen.
| | | 10.10.2007 10:39:40 von |
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