Beiträge werden für die private Krankenversicherung nicht auf Grundlage des Einkommens festgesetzt wie man dies aus der gesetzlichen Krankenversicherung kennt.
Wichtiges Unterscheidungsmerkmal ist das Geschlecht, denn Frauen zahlen einen höheren Beitrag wie Männer. Hintergrund ist der, dass Frauen "teurer kommen" wie Männer, gutes Beispiel sind die Kosten die bei einer Schwangerschaft entstehen.Ebenfalls außerhalb der Einflussnahme der versicherten Person ist das Lebensalter. Dies wirkt sich besonders wesentlich auf den Beitrag aus, da je älter man wird desto teurer sind die Leistungen die man von der Krankenkasse in Anspruch nimmt.
Anhand dieser beiden Merkmale wird deutlich, dass sich in der private n Krankenversicherung sehr viel mehr an den tatsächlich entstehenden Kosten orientiert wird als man das von der Gesetzlichen Krankenversicherung her kennt. Dort spielt es quasi keine Rolle ob man 5 oder 50 mal ärztliche Hilfe in Anspruch nimmt. Entsprechend wird mit den Leistungen auch umgegangen, die Einführung der Praxisgebühr für Kassenpatienten hat dem zumindest ein wenig entgegengewirkt.
Im PKV-Beitrag ist zum einen Sicherheitszuschlag als Altersrückstellung enthalten. Dieser ist gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus haben nehmen viele Privatkassen weitere freiwillige Rückstellungen vor. Auf die Altersrückstellung kann auch der Versicherte im Rahmen der Tarifwahl Einfluss nehmen.
Alle weiteren Faktoren sind von Seiten des Privatpatienten beeinflussbar. Es stehen verschiedene PKV Tarife zur Auswahl, die im Detail weiter von den Leistungen her verbessert oder von den Kosten verbilligt werden können. Extras wie Chefarztbehandlung kosten natürlich extra. Vereinbart man mit der Privatversicherung eine Selbstbeteiligung vermindert dies den Beitrag besonders und lohnt sich oft auch dann, wenn die Kosten die Selbstbeteiligung überschreiten.
Weiterhin gibt es bei jeder PKV den Standardtarif. Dieser entspricht den Leistungen die auch die GKV erbringt und ist auch auf genau diese Kosten begrenzt. Dies ist fest in den Bestimmungen verankert und gewährleistet, dass im Standardtarif keine Mehrkosten gegenüber dem Krankenkassenbeitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung entstehen.
Besonderes Merkmal der privaten Krankenversicherung ist die Option Beiträge zurückerstattet zu bekommen. Die Beitragsrückerstattung ist ideal für Kerngesunde, die kaum ärztliche Beratung in Anspruch nehmen oder medizinische versorgt werden müssen. Je nach Vertrag und Versicherung können bei Nichtinanspruchnahme 4 und mehr Monatsbeiträge erstattet werden.