Datum: 23.05.2012, 03:20:58 Uhr 
 
 Aktuelle Kategorie:
  Versicherungen (110)
  Kategorieübersicht
Benutzerdefinierte Suche
Artikel » Versicherungen

Die Riester Rente

Es hat sich schon längst herumgesprochen, dass die normale gesetzliche Rente in einigen Jahren wenn die Generation der heute 40 bis 45– jährigen in den Ruhestand geht, nicht mehr ausreicht um einen gesicherten Lebensabend zu verbringen. Eine sogenannte Versorgungslücke tut sich auf. Während heutige Versicherte noch mit einem Rentenniveau von ca. 70 % bezogen auf ihr letztes Nettobehalt rechnen können wird dies dann auf 50 bis 55% absacken. Eine Möglichkeit einen Teil der Rentenlücke zu schließen bildet die sogenannte Riester-Rente, benannte nach dem ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Soziales, Riester.
Hier haben der gesetzlich Rentenversicherte und einige andere Gruppen die Möglichkeit sich mit Eigenleistung und staatlichen Zuschüssen eine weitere Absicherung fürs Alter zu bilden.
Die Riester Rente wird steuerlich mit folgenden Sätzen begünstigt:
im Jahr 2006 + 2007 bis zu 1.575 €
ab 2008 bis 2.100 €
Die späteren Rentenauszahlungen unterliegen der vollen Steuerpflicht.
Sollte der Versicherte während der Ansparphase arbeitslos und zu einem Hartz IV Empfänger werden, bleiben die bis dahin eingezahlten Beiträge vor dem Zugriff des Jobcenter geschützt.
Die staatliche Zulage muss im Gegensatz zu den ersten Jahren nicht extra beantragt werden, hier genügt ein einmaliger Antrag der gleich zusammen mit dem Vertrag über die Riester–Rente bei dem jeweiligen Versicherer oder der Bank abgegeben wird

Wer bekommt die Rente:

Grundsätzlich alle Personen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen:
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
Geringfügig Beschäftigte, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen
Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe
Nichterwerbstätige Eltern in der Phase der Kindererziehung
Beamte auf Widerruf
Pflichtversicherte Selbständige (gesetzlichen Rentenversicherung )
Beamte und Beamtinnen
Beschäftigte im Öffentlichen Dienst mit einer beamtenähnlichen Zusatzversorgung
Wehr- und Zivildienstleistende.
In der Form einer Direktversicherung kann eine Riester-Rente auch als betriebliche Altersvorsorge beansprucht werden.

17.11.2006 16:46:33 von frankn
Fügen Sie diesen Artikel Ihren Social Bookmarks hinzu:


Verlinken Sie diesen Artikel auf Ihrer Website:

Informationen über den Autor dieses Artikels:
Cookies müssen im
Browser erlaubt sein!

Passwort?
Registrieren!
Richtlinien lesen

Autoren-Topliste

  TOP

© 2010 by spicky.de | prosumer24 GbR | Impressum  

Page copy protected against web site content infringement by Copyscape