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Artikel » Versicherungen Die Riester Rente |
Es hat sich schon längst herumgesprochen, dass die normale gesetzliche Rente in einigen Jahren wenn die Generation der heute 40 bis 45– jährigen in den Ruhestand geht, nicht mehr ausreicht um einen gesicherten Lebensabend zu verbringen. Eine sogenannte Versorgungslücke tut sich auf. Während heutige Versicherte noch mit einem Rentenniveau von ca. 70 % bezogen auf ihr letztes Nettobehalt rechnen können wird dies dann auf 50 bis 55% absacken. Eine Möglichkeit einen Teil der Rentenlücke zu schließen bildet die sogenannte Riester-Rente, benannte nach dem ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Soziales, Riester. Hier haben der gesetzlich Rentenversicherte und einige andere Gruppen die Möglichkeit sich mit Eigenleistung und staatlichen Zuschüssen eine weitere Absicherung fürs Alter zu bilden. Die Riester Rente wird steuerlich mit folgenden Sätzen begünstigt: im Jahr 2006 + 2007 bis zu 1.575 € ab 2008 bis 2.100 € Die späteren Rentenauszahlungen unterliegen der vollen Steuerpflicht. Sollte der Versicherte während der Ansparphase arbeitslos und zu einem Hartz IV Empfänger werden, bleiben die bis dahin eingezahlten Beiträge vor dem Zugriff des Jobcenter geschützt. Die staatliche Zulage muss im Gegensatz zu den ersten Jahren nicht extra beantragt werden, hier genügt ein einmaliger Antrag der gleich zusammen mit dem Vertrag über die Riester–Rente bei dem jeweiligen Versicherer oder der Bank abgegeben wirdWer bekommt die Rente: Grundsätzlich alle Personen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen: Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Geringfügig Beschäftigte, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe Nichterwerbstätige Eltern in der Phase der Kindererziehung Beamte auf Widerruf Pflichtversicherte Selbständige (gesetzlichen Rentenversicherung ) Beamte und Beamtinnen Beschäftigte im Öffentlichen Dienst mit einer beamtenähnlichen Zusatzversorgung Wehr- und Zivildienstleistende. In der Form einer Direktversicherung kann eine Riester-Rente auch als betriebliche Altersvorsorge beansprucht werden.
| | | 17.11.2006 16:46:33 von |
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