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Artikel » Versicherungen Dienstunfähigkeitsversicherung |
Jedermann ist heutzutage zur privaten Risikovorsorge aufgerufen, das gilt auch für Beamte. Denn nur eine Dienstunfähigkeitsversicherung greift, wenn etwa eine Unfähigkeitserklärung für ein Arbeitsverhältnis ausgesprochen wird, das fern der Bedeutungsdimension eines Berufes geregelt ist. Zu finden ist ein solches Verhältnis im Beamten auf Widerruf, auf Probe und Lebenszeit. Während nun ein Angestellter vom Risiko einer Berufsunfähigkeit bedroht ist, kann ein Beamter lediglich einer Dienstunfähigkeit zum Opfer fallen. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist daher für ihn das Gegenstück zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Obwohl sich die wesenhaften Ursachen für den Anspruch auf eine von beiden Versicherungen decken können, ist der Unterschied zur Versicherung des Unfähigkeitsrisikos im Arbeitsverhältnis zu suchen. Anlass dieser scheinbaren semantischen Hürde ist die beruflich definierte Position des Beamten gegenüber einem Dienstherrn. Demzufolge kann das unerwartete frühzeitige Ausscheiden des Beamten auf Lebenszeit eben nicht mit einer Berufsunfähigkeit, sondern nur über eine Dienstunfähigkeit definiert werden. Weiterhin zählt der Status eines Beamten für die Diagnose der Dienstunfähigkeit, denn es finden hierbei verschiedene Klauseln eine Anwendung. So reicht für einen Verwaltungsbeamten normalerweise die "ordentliche" Dienstunfähigkeitsklausel aus. Für Polizei- oder etwa Feuerwehrbeamte, die als Vollzugsbeamte gelten, ist eine Spezialklausel nötig, mittels welcher die Bedingungen einer Vollzugsdienstunfähigkeit geregelt sind. Schwieriger ist es, einen Anspruch auf Mindestversorgung geltend zu machen, wenn man Beamter auf Widerruf bzw. Probe ist. Scheiden diese nämlich aufgrund einer Dienstunfähigkeit frühzeitig aus dem Beamtenverhältnis aus, besteht durchaus die Möglichkeit immenser finanzieller Abstriche. Denn Mindestversorgungsansprüche sind gegenüber deren Dienstherren nicht Bestand ihres Beamtenstatus. So gelten diese nur bei Beamten auf Lebenszeit, die wiederum zunächst eine fünfjährige Wartezeiterfüllung vollendet haben müssen. Obgleich mit unterschiedlichen Regelungen, beachtet eine Dienstunfähigkeitsversicherung die Bedürfnisse eines Beamten – auch über die Statusgrenzen seines Arbeitsfeldes hinweg.
| | | 26.11.2006 16:45:57 von |
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