Sie haben sich Gedanken gemacht und sind zu dem Entschluss gekommen eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen? Das ist mit Sicherheit eine gute Entscheidung, denn nicht umsonst gibt es das Sprichwort: Recht haben und Recht bekommen ist nach einer alten Weisheit oft zweierlei. Jedes Jahr gehen etwa 20 Millionen Deutsche vor Gericht, jedoch können diejenigen, die finanziell unabhängig sind oder ohne finanzielles Risiko klagen, meistens den Prozess nicht zu Ende führen, da der Gang vor Gericht einfach zu teuer ist. Oder hat man den Prozess ins Rollen gebracht, verliert aber den Rechtsstreit und hat keine Rechtsschutzversicherung, dann bleibt man auf den Gerichtskosten und den Gebühren für den eigenen sowie den gegnerischen Anwalt sitzen. Sichern sie sich ab und die Rechtsschutzversicherung tritt dann ein, wenn sie in einer rechtlichen Auseinandersetzung verstrickt sind.
Zunächst müssen Sie sich überlegen, welche Bereiche Sie absichern möchten. Es gibt nämlich eine Menge verschiedene Rechtsschutzversicherungen. Darunter fällt zum Beispiel der Verkehrs- Rechtsschutz, Arbeits- Rechtsschutz, Miet- Rechtsschutz oder auch der Schadenersatz– Rechtsschutz. Dies sind jedoch erst vier von mindestens fünfzehn Rechtsschutzversicherungen, die man abschließen kann.
Auch ein kleines Extra hält diese Versicherung bereit: Denn nicht nur der Versicherungsnehmer selbst ist versichert, sondern auch seine Familie, einschließlich der Lebenspartner. Allerdings müssen diese Personen bei der Versicherung mit angegeben werden. Die Kinder sind bis zum
18. Lebensjahr mitversichert, sofern sie nicht vorher schon in einem dauerhaften Berufsleben stehen, heiraten oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben.