Durch das Jahressteuergesetz 2007 haben über die Rürup Rente nun auch Selbstständige die Möglichkeit Stattliche Förderung zu bekommen.
Selbstständige sollten prüfen, welche Förderung für sie in Frage kommt und von welcher sie am meisten profitieren.Selbstständige die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung bezahlen oder deren Ehepartner Anspruch auf die Riester Rente haben sollen prüfen ob die Riester Rente oder die Rürup Rente für sie besser geeignet ist.
In Deutschland zahlen immerhin etwa 350.000 Selbstständige noch Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung und haben deshalb einen direkten Anspruch auf eine Riester Förderung.
Bei der Rürup Rente für Selbstständige ist es durch das Jahressteuergesetz unrelevant ob die Selbstständigen noch andere Vorsorgeausgaben haben.
Wird die Rürup Rente im Jahr 2007 abgeschlossen können 64 Prozent der Beiträge von der Steuer abgesetzt werden, bis maximal 12.800 Euro für Singles und 25.600 Euro für Verheiratete.
Stufenweise werden diese 64 Prozent nun bis zum Jahr 2025 angepasst, bis im Jahr 2025 dann 100 Prozent der Beiträge steuermindernd sind, bis maximal 20.000 Euro für Singles und 40.000 Euro bei Verheirateten. Selbstständige sollte darüber informiert sein, dass die Rürup Rente eine gute Sache ist, leider aber recht unflexibel.
Bei der Rürup Rente ist die Auszahlung des Kapitals nicht möglich, ebenso kann der Vertrag nicht vererbt oder übertragen werden. Erst ab dem 60. Geburtstag kann über die Rürup Rente eine Rente bezogen werden.