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Zähne versichern

Aufgrund des Abbaus der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen im Bereich von Zahnbehandlung und Zahnersatz empfiehlt sich inzwischen in vielen Fällen die zusätzliche Absicherung durch eine Zahnersatz Versicherung. Eine solche Versicherung kann die durch steigende Eigenanteilskosten in den Krankenversicherungen entstehenden Kosten auffangen und mindern.

Zunächst sollte jedoch immer die Zahnsituation eingeschätzt werden. Bei einem gesunden Gebiß kann es sein, daß es nie zu einer Inanspruchnahme der Leistungen kommen wird. So sollte vor jedem Abschluß einer Versicherung von einem Zahnarzt geprüft werden inwieweit Zahnersatz oder erhaltende Maßnahmen überhaupt benötigt werden. Bei einer bereits beginnenden Parodontose empfiehlt sich der Abschluss einer Zahnersatz Versicherung, da hier im weiteren Verlauf der Krankheit mit Zahnverlusten zu rechnen ist. Ebenso bei geschädigten Zähnen, bereits stark gefüllten Zähnen, wurzelbeschädigten Zähnen, oder bereits mehr als einer vorhandenen Zahnkrone oder -brücke. Bei den Versicherungen gibt es eine Fülle von Tarifen mit unterschiedlichen Leistungen. In der Regel bieten sie unter anderem Zahnersatz, Zahnimplantate, Laborkosten, Kosten für eventuell anfallende eine Anästhesie, Stiftzähne, keramische Verblendung von Brücken sowie Kronen und Inlays. Zusätzlich gewähren manche Versicherungsunternehmen Wurzelbehandlungen und professionelle Zahnreinigung sowie eine Verblendung der Backenzähne durch Kronen.

Mitunter fordern einige Versicherungsunternehmen vor dem Abschluß einer Versicherung einen Bericht über den aktuellen Zustand der Zähne von Ihrem behandelnden Zahnarzt. In den meisten Fällen erfolgt eine jährliche Staffelung für den Zuschuß zu einer Brücke oder Zahnkrone. Dieser erhöht sich pro Jahr. Einige Zahnersatz Versicherungen verweigern die Leistungszahlung bei bereits vorgeschädigten Zähnen. Hier ist vor Abschluß genau auf die Angaben und Anforderungen zu achten. Auf eine Wartezeit von 8 Monaten bis die Leistungen erbracht werden besteht fast jede Versicherung. Sie entfällt jedoch bei Unfällen. In diesem Fall zahlt das Versicherungsunternehmen sofort. Es empfiehlt sich eine Versicherung, die einen prozentualen Zuschuß zu dem von der Krankenkasse geleisten Betrag, erstattet. Bei einem Wechsel in die Private Krankenversicherung kann durch einen Aufhebungsvertrag die Zahnzusatzversicherung gekündigt werden. In diesem Fall werden die Maßnahmen wie Zahnbehandlungen und Ersatz von der Privaten Krankenversicherung getragen bzw prozentual bezuschusst.

09.02.2007 16:48:04 von yari
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