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Untersützungskasse -Betriebliche Versorgung

Die betriebliche Altersvorsorge kann die gesetzliche Rentenversicherung zwar nicht ersetzten, doch sie ist eine sinnvolle Ergänzung. Die gesetzlichen Renten sind derart niedrig, dass sie als alleinige Altersvorsorge nicht mehr ausreichen.

Innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge gibt es das Betriebsrentenmodell der Unterstützungskassen.
Hierbei schließt der Arbeitgeber eine Rentenversicherung für seine Angestellten bei einer Unterstützungskasse ab. Er zahlt Beiträge sogenannte Dotierungen an die Unterstützungskasse, Beiträge an den Pensionssicherungsverein sowie jährlich einen geringen Betrag als Aufwandsentschädigung/Verwaltungkostensatz an die Unterstützungskasse.
Diese nimmt ihm alle Verwaltungsaufgaben bezüglich der Rentenversicherung seiner Mitarbeiter sowohl in der Sparphase als auch in der Rentenphase ab.
Der Arbeitnehmer hingegen finanziert seine Rente in Form einer Entgeltumwandlung. Das bedeutet, dass er auf einen Teil seines Bruttogehaltes verzichtet. Dieses Geld geht direkt an die Unterstützungskasse. Natürlich muss er, da er weniger Gehalt empfängt dementsprechend weniger Steuern zahlen. Mit beginnendem Ruhestand kann die versicherte Person sich entweder den vollen Betrag auszahlen lassen, oder eine monatliche Rente, zusätzlich zur gesetzlichen Rente beziehen. Durch den im Alter in der Regel geringeren Steuersatz, ist diese Altersvorsorge sehr interessant für den Arbeitnehmer.

Im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers sind die Arbeitnehmer insofern abgesichert, als dass dann ihre Betriebsrenten durch den Pensionssicherungsverein ausgezahlt werden.
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02.03.2007 16:53:30 von holgersch
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