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Private Krankenversicherung - ein Überblick

Die private Krankenversicherung (PKV) sind privatrechtlich organisierte Versicherungsunternehmen in Deutschland. Ihre Mitglieder können sich gegen Kosten, die durch Unfälle, Krankheit und diagnostische oder präventive Maßnahmen entstehen, absichern. Dabei kann der Umfang der Leistung unterschiedlich abgedeckt werden: Der Vollversicherte wird gegen die gesamten Krankheitskosten abgesichert. Der Teilversicherte erhält einen Anteil der Krankheitskosten, z.B. Beihilfe bei Beamten. Der Zusatzversicherte nimmt eine Absicherung gegen zusätzliche Risiken zur gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch; dies kann beispielsweise für Zahnersatz, die Brille oder einfach nur das Krankenhaustagegeld bzw. der Auslandsreiseschutz sein.

In Deutschland haben rund 16 Millionen Menschen eine private Krankenversicherung. Davon sind 8 Millionen vollversichert; Die übrigen rund 7,9 Millionen verbessern ihren Schutz durch eine private Zusatzversicherung (Quelle: Verband der privaten Krankenversicherung e.V.).

Vorraussetzung PKV - Wer kann sich privat Vollversichern?
Eine Vollversicherung bei der PKV kann abschließen, wer als Arbeitnehmer ein Brutto-Monatseinkommen erhält, welches das 3. Jahr in Folge die Pflichtversicherungsgrenze überschritten hat. Diese beträgt 3.975 Euro, das entspricht jährlich 47.770 Euro. Ebenfalls Selbstständige, Freiberufler und Künstler - unabhängig von der Höhe ihres Einkommens - können sich bei der privaten Krankenversicherung versichern. Auch Beamte und andere Beihilfeberechtigte wie Richter, Landtags- und Bundestagsabgeordnete ist es möglich, diesen Schutz anzunehmen.

Die private Krankenversicherung - Welchen Versicherungsschutz erhalte ich und was kostet das? Bei der privaten Krankenversicherung kann der Leistungskatalog individuell - Grund- bis Spitzenschutz - in Anspruch genommen werden. Zum Beispiel Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer; Erstattung der kompletten Kosten für die Zahnbehandlung und den Zahnersatz, oder eben nur 80 Prozent davon. Je nach Leistungsanspruch sowie Alter und Geschlecht wird daraus, der persönlich zu zahlende Tarif errechnet. Auch kann die Eigenleistung unterschiedlich eingebracht werden; D.h. der Tarif der monatlich zu verrichten ist, kann verringert werden, indem die Selbstbeteiligung erhöht wird. Privat versicherte Arbeitnehmer erhalten - wie in der Gesetzlichen - einen Zuschuss von 50 Prozent der Beiträge von ihrem Arbeitgeber, bis zum Höchstsatz der gesetzlichen Kassen.

23.03.2007 10:23:14 von Enrico
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